Wat mengs du? – Eine Diagnose anzufechten sollte nicht vom Einkommen abhängen
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Wenn ein*e Patient*in Zweifel an einer Diagnose hegt oder glaubt, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, stellt die Einholung eines unabhängigen Gutachtens oft eine große Hürde dar. In diesem Gastbeitrag plädiert Georges Clees, Kommunikationsbeauftragter bei der Patientenvertretung, für eine Schlichtungsstelle, die Klarheit schaffen kann – ohne dass von vornherein der Weg vor Gericht beschritten werden muss.
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Die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem Arzt basiert auf Vertrauen. Wenn sich eine Person einer Behandlung oder einem chirurgischen Eingriff unterzieht, verlässt sie sich auf die Kompetenz einer Fachkraft, in der Hoffnung, dass die getroffenen Entscheidungen dem gesundheitlichen Bedürfnis entspricht.
Doch was geschieht, wenn dieses Vertrauen erschüttert wird? Wenn ein Patient die Notwendigkeit eines Eingriffs anzweifelt, eine Diagnose in Frage stellt oder der Ansicht ist, einen Schaden erlitten zu haben, kann die Suche nach Antworten zu einem komplexen Unterfangen werden.
Die Patiente Vertriedung asbl begleitet regelmäßig Menschen, die mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Dabei taucht immer wieder eine Frage auf: Wie lässt sich eine medizinische Situation objektiv prüfen, wenn die erhaltenen Erklärungen nicht ausreichen?
Ein Ungleichgewicht angesichts medizinischer Komplexität
Ein Patient verfügt in der Regel weder über das medizinische Fachwissen noch über die notwendigen Ressourcen, um die Stichhaltigkeit einer Diagnose oder einer Behandlung selbst zu beurteilen. Wenn es bei einer Meinungsverschiedenheit um einen möglichen medizinischen Fehler oder die Einhaltung bewährter Praktiken geht, kann ein unabhängiges Gutachten unerlässlich sein.
Biografie
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Georges Clees ist ein luxemburgischer Ethnologe, der sich im sozialen und im Vereinsbereich sowie für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger engagiert.
Er arbeitet als Kommunikationsverantwortlicher bei der Patiente Vertriedung asbl und trägt dort dazu bei, die Öffentlichkeit für die Patientenrechte und für die Herausforderungen des luxemburgischen Gesundheitssystems zu sensibilisieren.
Seit vielen Jahren ist er zudem im Vereinsleben aktiv. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats der Association Luxembourgeoise des Intolérants au Gluten (ALIG), die über Glutenunverträglichkeit informiert und die Interessen der Betroffenen vertritt.
Außerdem ist er ehrenamtlich tätig und Vorstandsmitglied der Huskies Luxembourg, eines Eishockeyclubs, der die sportliche Entwicklung junger Menschen fördert.
Eine Komplikation bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Fehler begangen wurde. Die Medizin birgt Risiken, und ein ungünstiges Ergebnis allein ist kein Beweis für eine unsachgemäße Behandlung. Genau aus diesem Grund müssen die Sachverhalte von qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
Der Zugang zu einem solchen Gutachten stellt jedoch oft eine große Hürde dar. Wie findet man einen unabhängigen Sachverständigen? Wer übernimmt die Kosten? Wie lässt sich die Objektivität seiner Schlussfolgerungen gewährleisten?
Der Zugang zu einem unabhängigen medizinischen Gutachten sollte nicht von den finanziellen Mitteln oder der Beharrlichkeit des Patienten abhängen.
Mediation ist kein Ersatz für ein Gutachten
Luxemburg verfügt über einen nationalen Informations- und Vermittlungsdienst im Gesundheitswesen, der eine nützliche Rolle bei der Förderung des Dialogs und der Suche nach gütlichen Lösungen spielt.
Die Erleichterung der Kommunikation und die objektive Feststellung medizinischer Sachverhalte sind jedoch zwei unterschiedliche Aufgaben. Wenn sich ein Streitfall auf die Notwendigkeit eines Eingriffs, die Übereinstimmung einer Behandlung mit den bewährten Praktiken oder die Ursachen eines Schadens bezieht, kann der Dialog eine unabhängige fachliche Analyse nicht ersetzen.
Es geht also nicht darum, die bestehenden Strukturen in Frage zu stellen, sondern sie durch ein System zu ergänzen, das Situationen gerecht wird, in denen echtes medizinisches Fachwissen erforderlich ist.
Ein unabhängiges, verbindliches und gerichtlich anerkanntes Gutachten
Die Patiente Vertriedung asbl ist der Ansicht, dass Luxemburg eine unabhängige medizinische Schlichtungsstelle einrichten sollte, die es Patienten ermöglicht, auf ein Gutachten zurückzugreifen, wenn ein schwerwiegender Streitfall dies rechtfertigt.
Diese Instanz sollte über einen rechtlichen Rahmen verfügen, der es ihr ermöglicht, unabhängige medizinische Gutachten erstellen zu lassen, deren Schlussfolgerungen im Schlichtungsverfahren verbindlichen Charakter hätten.
Das Gutachten sollte klären, ob die Behandlung den medizinischen Erkenntnissen und den bewährten Praktiken entsprach, etwaige Verstöße aufzeigen und deren Folgen bewerten.
Die Sachverständigen sollten im Rahmen eines transparenten Verfahrens benannt werden, das ihre Unabhängigkeit, den Zugang zu den relevanten Unterlagen sowie die Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens gewährleistet. Keine Partei sollte Schlussfolgerungen willkürlich zurückweisen können, nur weil diese für sie ungünstig sind.
Die Anerkennung dieses Gutachtens durch die Justiz ist ein wesentlicher Bestandteil.
Scheitert die Schlichtung, sollte der Patient seine Schritte nicht erneut durchlaufen müssen und auch nicht systematisch ein neues Gutachten finanzieren müssen.
Das Gesetz sollte daher vorsehen, dass das im Rahmen des Schlichtungsverfahrens erstellte Gutachten von den Gerichten als maßgebliches medizinisches Gutachten in einem möglichen Gerichtsverfahren anerkannt wird.
Die Ergebnisse dürften nicht ohne triftigen Grund außer Acht gelassen werden. Ein neues Gutachten sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn entscheidende neue Erkenntnisse vorliegen, ein wesentlicher Fehler vorliegt oder begründete Zweifel an der Unabhängigkeit des Sachverständigen bestehen, wobei die grundlegenden rechtsstaatlichen Garantien zu wahren sind.
Auf dieser Grundlage könnte die Instanz auch den Schaden bewerten und den betroffenen Parteien sowie den Versicherern eine begründete Entschädigung vorschlagen, und zwar in einem rechtlichen Rahmen, der zwischen der medizinischen Analyse und der endgültigen rechtlichen Entscheidung unterscheidet.
Ein solcher Mechanismus würde den Patienten einen zugänglichen Weg bieten, Antworten zu erhalten und eine gütliche Einigung anzustreben, ohne sofort ein langwieriges, kostspieliges und belastendes Gerichtsverfahren einleiten zu müssen.
"Das Vertrauen in unser Gesundheitssystem darf nicht darauf beruhen, dass man schweigt, wenn Fragen aufkommen."
Georges Clees, Kommunikationsbeauftragter bei der Patientenvertretung
Die Schlichtung darf jedoch weder die Justiz ersetzen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, noch dazu dienen, Ermittlungen zu verzögern oder Fachkräfte ihrer Verantwortung zu entziehen.
Es ist an der Zeit, sich für eine echte medizinische Schlichtung einzusetzen
Das Vertrauen in unser Gesundheitssystem kann nicht auf Schweigen beruhen, wenn Fragen aufkommen. Es entsteht durch Transparenz, Verantwortlichkeit und die Möglichkeit, strittige Situationen objektiv prüfen zu lassen.
Die Patiente Vertriedung asbl fordert die politischen Entscheidungsträger und die zuständigen Behörden auf, eine konkrete Debatte über die Schaffung einer unabhängigen medizinischen Schlichtungsstelle anzustoßen, die die bestehenden Strukturen ergänzt und befugt ist, verbindliche Gutachten erstellen zu lassen und deren gerichtliche Anerkennung zu gewährleisten.
Ein vertrauenswürdiges Gesundheitssystem misst sich nicht nur an der Qualität der Versorgung, wenn alles gut läuft, sondern auch an seiner Fähigkeit, den Patienten zuzuhören, sie zu begleiten und zu schützen, wenn Schwierigkeiten auftreten.
Es ist an der Zeit, der medizinischen Schlichtung in Luxemburg den Platz einzuräumen, den sie verdient. Nicht gegen die Gesundheitsberufler, sondern zum Wohle der Patienten, der Versorgungsqualität und des Vertrauens in unser Gesundheitssystem.