Einfachere Behandlung im Ausland

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Seitdem die Nationale Gesundheitskasse die Genehmigung von Behandlungen im Ausland übernommen hat, werden weniger Anträge abgelehnt – auch wenn das Verfahren verbessert werden könnte.

Am 1. Dezember 2022 hat das Ministerium für soziale Sicherheit beschlossen, das Verfahren zu ändern, mit dem sich gebietsansässige* Patient*innen im Ausland behandeln oder operieren lassen können. Damit sollte der wachsende Unmut über den medizinischen Kontrolldienst (Contrôle médical) gelindert werden, der wegen seiner oftmals unbegründeten Ablehnungen, seiner Unflexibilität und seiner mangelnden Transparenz kritisiert wurde. Dieser Dienst, der dem Ministerium untersteht, wird nun nur noch in seltenen Fällen von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) konsultiert. Die CNS prüft nun die Anträge und stellt gegebenenfalls die Vorabgenehmigung aus, die den Patient*innen die Kostenerstattung für die Behandlung im Ausland sichert. Das Lëtzebuerger Journal berichtete Anfang 2023 über die Schwierigkeiten der Patient*innen, die von allen Seiten angesprochen wurden, sei es von einigen Abgeordneten, der Patientevertriedung, dem Collège Médical oder der Ombudsperson.

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen