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Die Regierung hat die Armutsbekämpfung zur Priorität erklärt. Ein Aspekt davon wird in der anstehenden Rentendebatte jedoch kaum eine Rolle spielen: der Beitrag und die soziale Absicherung von Menschen, die eine Zeit ihres Lebens im Gefängnis verbringen.
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Stellen Sie sich vor, Sie werden für Ihre Arbeit über Jahre mit einem groben Drittel des unqualifizierten Mindestlohns abgespeist. Und dann wird Ihre Betätigung im Rentenalter nicht einmal berücksichtigt. Das ist heute noch Realität für Menschen, die in Luxemburg eine Haftstrafe verbüßen und hinter Gittern arbeiten.
Von Gefängnisarbeit profitieren heute vor allem Privatunternehmen, von denen es einigen offensichtlich weniger darum geht, Beschäftigungsperspektiven zu schaffen, als ihren Profit zu maximieren, ansonsten sie nicht dermaßen darauf erpicht wären, zu verhindern, dass ihre Namen öffentlich bekannt werden.
Alle anderen stehen eher auf der Verliererseite. Die Opfer von Straftaten mit ihren Ansprüchen auf eine finanzielle Entschädigung, die das ihnen zugefügte Leid nicht rückgängig macht. Die Täter*innen, wenn sie es nicht schaffen, sich neben der Tilgung der Justizkosten etwas anzusparen, um sich nach ihrer Entlassung irgendwie eine neue Perspektive zu eröffnen. Und nicht zuletzt: die Steuerzahler*innen.
Denn Gefängnisse kosten die Allgemeinheit viel Geld. Die Justizvollzugsverwaltung managt ein Budget von rund 134 Millionen Euro. Verurteilungen ziehen allerdings auch indirekte Kosten nach sich. Menschen, die aufgrund ihres Vorstrafenregisters keine Arbeit finden und möglicherweise lebenslang das Revis-Einkommen beziehen. Auch weil das Ausbildungs- und Berufsintegrationspotenzial im Strafvollzug noch längst nicht ausgeschöpft ist. Oder sie Therapien benötigen, weil sie, physisch und emotional gebrochen, aus dem Gefängnis rauskommen.
Den viel beschworenen Geist der Reform des Strafvollzugs aus dem Jahr 2018 voll aufleben zu lassen und die Chancen auf eine "Resozialisierung" zu maximieren: Damit tun sich die politischen Entscheidungsträger*innen nach wie vor schwer. Noch immer lässt die längst überfällige Anpassung der Gehälter auf sich warten. Und auch wenn man der CSV/DP-Regierung anrechnen muss, das Versprechen der Dreierkoalition hinsichtlich einer Anpassung der Entlohnung von Gefängnisarbeit ehren zu wollen, ist fraglich, ob es sich dabei letztlich um eine evidenzbasierte Entscheidung handeln wird. Denn Einkommensstatistiken gibt es keine.
Ja, gewisse Dinge und Prozeduren benötigen Zeit. Doch Außenstehende können sich des Eindrucks nicht verwehren, dass diesen Fragen nicht unbedingt hohe Priorität eingeräumt wird und mit Pilotprojekten (Stichwort Transitionsprogramm), Studien und Ähnlichem wertvolle Zeit verlorengeht. Schlimmer noch: Schon in den 1980er Jahren gab es Überlegungen, Häftlinge in das Sozialversicherungssystem einzugliedern. Schon damals wies der damalige stellvertretende Generalstaatsanwalt auf die Wichtigkeit hin, bei der Freilassung über ein gewisses Startkapital zu verfügen, um über die Runden zu kommen. Anders ausgedrückt: Um nicht auf der Straße zu landen. Was inzwischen ja offensichtlich in zunehmendem Grade unerwünscht zu sein scheint.
"Es ist absurd, zu erwarten, dass sich Menschen nach ihrer Haftstrafe in brave Bürger*innen verwandeln, solange die Strafe nicht ausschließlich im Freiheitsentzug besteht."
Die politischen Entscheidungsträger*innen wissen, dass mit Verbesserungen der Haftbedingungen kein Blumentopf zu gewinnen ist oder sie damit im worst case Unverständnis auslösen. Weil es zu Haftstrafen verurteilten Mörder*innen oder Gewalttäter*innen, im Ton von manchen unverblümten Kommentaren in den sozialen Netzwerken, "nach ze gutt geet", beziehungsweise nach Ansicht der Autor*innen noch ganz anders mit Verbrechern umzugehen sei.
Natürlich muss man realistisch bleiben, Menschen landen nicht ohne Grund in einer Gefängniszelle. Manche wird man vor dem Rückfall in die Kriminalität nicht bewahren können. Doch was ist mit den anderen? Denjenigen, die aus ihren Fehlern lernen? Es ist absurd, zu erwarten, dass sich Menschen nach ihrer Haftstrafe in brave Bürger*innen verwandeln, solange, wie sich ihre Bestrafung nicht allein auf den Freiheitsentzug beschränkt. Und es darüber hinaus bei ihrer Entlassung an einer realistischen Perspektive auf Arbeit und Wohnung fehlt. Und ja: Sie sind es, die in erster Linie selbst dafür kämpfen müssen.
Dort, wo Stigma und Vorurteile vorherrschen, ist politischer Mut gefragt. Die Rentendebatte wäre eine Gelegenheit, den vagen Formulierungen des Koalitionsabkommens konkrete Form zu geben. Und als Regierung zu sagen: Selbstverständlich sollen von der Justiz Verurteilte auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und beispielsweise in die Rentenkasse einzahlen. Und gleichzeitig den Beweis dafür abzuliefern, wie ernst sie die Armutsbekämpfung wirklich nimmt. Damit sich Gefängnisarbeit für alle lohnt.