Wenn die Haftstrafe Lücken in der Rente hinterlässt

Von Christian BlockMisch Pautsch

Menschen im Gefängnis zahlen keine Rentenbeiträge und sind einem erhöhten Risiko von Altersarmut ausgesetzt. Die Regierung will Änderungen prüfen. Der erste luxemburgische Anlauf ist es allerdings nicht. Ob er diesmal zielführend ist? Und was kann Luxemburg von seinem französischen Nachbarn lernen?

Spanien hat es vorgemacht. Frankreich ist mitten dabei. Und Luxemburg zieht vielleicht nach. Worum es geht? Anders als Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder sogar Menschen, die irgendwo auf den Weltmeeren auf Schiffen unter luxemburgischer Flagge unterwegs sind, zahlen Menschen im Gefängnis im Großherzogtum nicht in die Rentenkasse ein. Und obwohl viele von ihnen hinter Gittern einer Arbeit nachgehen, wird ihnen das später nicht zur Rente angerechnet, weder als Pflichtversicherungsjahre noch als Ergänzungszeit (unter die beispielsweise die Studien- oder die Erziehungsjahre fallen).

Überhaupt zahlen inhaftierte Menschen keine Sozialabgaben auf ihren Einkünften für die Arbeit, die sie im Gefängnis verrichten und für die sie zwischen 2,05 und 5,75 Euro die Stunde bekommen.

Die CSV/DP-Koalition will das ändern. Oder sich zumindest an das Thema herantasten. Das Regierungsprogramm kündigt eine Analyse des "statut du travailleur détenu dans le contexte des contributions sociales" an. Konkreter: Schwarz-Blau will prüfen, inwiefern es sinnvoll ist, Häftlinge in die Rentenkasse, in die Unfall- oder die Krankenversicherung einzahlen zu lassen. Einen Zeitplan gebe es für diese Analyse, die bereits unter der vorherigen Regierung angelaufen ist, nicht, hieß es Mitte September in einer schriftlichen Stellungnahme des Justizministeriums an das Journal. "Unter anderem" plane das Ministerium "Beratungen mit dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit". Dabei sollen die "Besonderheiten des Gefängnisses in Betracht gezogen werden, und auch der Umstand, dass der Staat eine Reihe von Kosten für die Gefangenen heute übernimmt". Das Justizministerium kündigt ferner "detaillierte Diskussionen und Berechnungen" an.

Annäherung an das gewöhnliche Arbeitsrecht in Frankreich

Unser französischer Nachbar ist da schon einen Schritt weiter. Albin Heuman ist Direktor der 2018 gegründeten Agence du travail d'intérêt général et de l'insertion professionnelle (Atigip) und zugleich treibende Kraft hinter der 2022 in Kraft getretenen Reform. Die Agentur der französischen Regierung kümmert sich um "alle Fragen der professionellen Eingliederung der unter der Justizverwaltung stehenden Personen, sei es für Inhaftierte oder Personen, die unter gerichtlicher Aufsicht in Freiheit stehen", so Heuman, der die legalen Anpassungen folgendermaßen beschreibt: "Die Reform hat zwei Seiten. Erstens eine globalere Reform der Gefängnisarbeit." Sie ersetzt die Arbeitszuweisung, wie sie heute noch zumindest formell in der luxemburgischen Gesetzgebung vorgesehen ist, durch eine Art Arbeitsvertrag, einen juristischen Rahmen, der zwar nicht mit dem allgemeinen Recht vergleichbar ist, aber daran angelehnt sei, "mit der Idee, dass, durch die Schaffung von Arbeitsbedingungen in Haft, die sich jenen annähern, die Personen nach ihrer Haftentlassung kennen werden, sie besser auf ihre Wiedereingliederung vorbereitet werden".

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