Gefängnis: Schuften ab zwei Euro die Stunde

Von Christian BlockLex KlerenMisch Pautsch

Die CSV/DP-Koalition hält am Versprechen der vorigen Regierung fest, Gefängnisarbeit besser vergüten zu wollen. Damit könnte bestenfalls Rückfälle in die Kriminalität verhindert und Opfer von Straftaten eine realistischere Aussicht auf Entschädigung erhalten. Während die Details im Unklaren bleiben, hat die Arbeit der Häftlinge viel mehr mit der Außenwelt zu tun, als man annehmen könnte.

Auf dem Parkplatz des Centre pénitentiaire de Luxembourg (CPL) steht ein blauer Container mit Glasfront. Das Schaufenster präsentiert eine bunte Auswahl an Gegenständen, die zum Verkauf stehen: Rucksäcke, bestickt mit müde dreinblickenden Monsteraugen, ein Schwenkgrill, ein Insektenhotel, ein Vogelhäuschen und diverse Deko-Objekte. Ihre Gemeinsamkeit: Sie alle wurden von Menschen hinter den hohen Mauern der geschlossenen Vollzugsanstalt hergestellt.

Wer in Luxemburg zu einer Haftstrafe verurteilt wird, muss im Prinzip arbeiten. Von Sanktionen, die laut Gesetz theoretisch möglich sind, wird laut dem Direktor der Justizvollzugsverwaltung aber abgesehen. "Sie sind eingesperrt. Mehr können und mehr wollen wir auch nicht machen. Wir können sie nicht zu irgendetwas zwingen. Wenn sie ohne Arbeit mit ihren finanziellen Einkünften auskommen, […] dann brauchen sie nicht zu arbeiten", betont Serge Legil.

Anfang September verbüßten mehr als 300 Personen, fast ausschließlich Männer, eine Haftstrafe im CPL. Etwas mehr als die Hälfte davon, rund 180, gingen einer Arbeit nach – Reinigen der Flure, Zubereitung der drei Tagesmahlzeiten, Bibliothek, Autowerkstatt, Schreiner- und Malerarbeiten zum Unterhalt der Gebäude, Anfertigen von Sitzbänken, Feuerschalen oder anderen Gegenständen auf Anfrage von Privatunternehmen, Gemeinden oder gemeinnützigen Organisationen.

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