Politikerin oder Mutter? Warum Luxemburgs Parlament eine Gesetzeslücke schließen muss
Von Melody Hansen, Lex KlerenWas passiert, wenn Politikerinnen während ihres Mandats ein Kind bekommen? In Luxemburg fehlt es an klaren Regelungen – von Mutterschaftsurlaub bis zur Vertretung. Ein neuer Forschungsbericht des Parlaments deckt die Lücken auf und Politikerinnen teilen ihre Erfahrungen. Das ist entscheidend, um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen.
Als Semiray Ahmedova (déi gréng) im April 2022 ihren Sohn zur Welt bringt, ist sie Abgeordnete im Parlament. "In der Theorie hätte ich am Tag nach der Entbindung wieder in der Chamber sitzen müssen", sagt sie. Zehn Tage nach der Geburt versammelt sich die Kommission für Wohnungsbau, deren Präsidentin sie zu dem Zeitpunkt ist. "Nach der Geburt fiel es mir schwer, lange zu sitzen. Um jedoch die Kommission zu leiten, ist es erforderlich, lange zu sitzen und Ruhe zu bewahren. Man hat mir nahegelegt, mich vielleicht zu entscheiden: entweder für die Politik oder für die Familie." Vor die Wahl gestellt zu werden, empfindet sie als heftig. Unter die Glücksgefühle des frisch gebackenen Mutterseins mischen sich Gefühle von Unfairness und wenig Wertschätzung.
Die Gesetzeslücke
Politikerinnen, die während ihrer Mandatszeit schwanger werden, ein Kind bekommen und/oder stillen, sind in Luxemburg nicht durch spezifische gesetzliche Regelungen geschützt. Mutterschafts-, Eltern- oder Stillurlaub erhalten sie nicht. Der am 3. Oktober veröffentlichte Forschungsbericht der wissenschaftlichen Abteilung des Parlaments mit dem Titel Schwangere, entbundene und/oder stillende Frauen mit politischem Mandat: Bestandsaufnahme in Luxemburg und im Ausland hat diese rechtliche Lücke erneut hervorgehoben.
Der Grund für die Lücke, laut Bericht: Derzeit basiert der Schutz von schwangeren, entbundenen und/oder stillenden Frauen in Luxemburg auf der Definition der "Arbeitnehmerin" im luxemburgischen Arbeitsrecht. Da Mandatsträger*innen jedoch rechtlich nicht als Arbeitnehmer*innen eingestuft werden, sind die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen auf sie nicht anwendbar. Die rechtliche Lücke lasse sich "durch historische und gesellschaftliche Gegebenheiten erklären, aber auch dadurch, dass die Ausübung eines politischen Mandats nicht mit einer bezahlten beruflichen Tätigkeit gleichgesetzt werden kann", heißt es weiter.
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