Auch Österreich diskriminiert Ausländer*innen

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat rezent ein österreichisches Gesetz zurückgewiesen, das Kindern von nicht ansässigen ausländischen Arbeitnehmer*innen ein niedrigeres Kindergeld gewährte.

Luxemburg hat mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs erhalten, in denen diskriminierende Maßnahmen gegen Grenzgänger in Bezug auf Stipendien und Kindergeld angeprangert wurden. Auch Österreich wurde nun auf die Finger geklopft. Der Grund dafür ist eines der wichtigsten Gesetze der türkis-blauen Koalition, die zwischen 2017 und 2019 in Österreich an der Macht war und aus der rechtsextremen FPÖ und der konservativen ÖVP mit Sebastian Kurz an der Spitze bestand. Die Reform des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz durch Beihilfen), die am 24. Oktober 2018 vom österreichischen Parlament verabschiedet wurde, bestand darin, die Höhe des Kindergeldes an das Wohnsitzland des betreffenden Kindes anzupassen.

Jedem EU-Land wurde auf der Grundlage der Eurostat-Zahlen zu den Lebenshaltungskosten ein Berichtigungskoeffizient zugewiesen: War er kleiner als eins, war die Familienbeihilfe niedriger als die, die ein in Österreich wohnhaftes Kind erhielt, und war er größer als eins, war sie höher. So erhielt beispielsweise ein rumänischer Arbeitnehmer für sein Kind unter zwei Jahren nur 55 Euro Kindergeld, während ein gleichaltriges Kind mit Wohnsitz in Österreich 114 Euro erhielt.

Es überrascht nicht, dass die Nachbarländer Österreichs und die Länder mit den meisten Arbeitnehmer*innen, allen voran Ungarn, alle unter einem niedrigeren Koeffizienten litten: 0,641 für die Slowakei, 0,619 für die Tschechische Republik, 0,562 für Ungarn und bis zu 0,493 für Rumänien. Nur Kinder, die in der Schweiz, in den skandinavischen Ländern, im Vereinigten Königreich oder in Irland wohnten, hatten Anspruch auf eine großzügigeres Kindergeld.

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