Studierende Grenzgänger als Fallstudie im europäischen Recht

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Sie haben historische Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg mit ihrem Namen geprägt oder sich auf außergewöhnlichen Fälle berufen. Lernen Sie diejenigen kennen, die mit ihrer Entschlossenheit das Recht in der EU vorangebracht haben, wie die Studierenden und ihre Eltern, die Luxemburgs diskriminierende Stipendienreform für Kinder von Grenzgänger*innen anprangerten.

Dies ist ein ganz besonderer Fall in der Geschichte der Rechtsprechung des EuGH: Seine Richter haben dreimal dasselbe Gesetz gekippt, es jedes Mal überarbeitet, aber immer wieder unter Beschuss genommen. Es handelt sich weder um ein polnisches Gesetz, das die Unabhängigkeit der Richter*innen behindert, noch um ein rumänisches, das die Roma-Minderheit diskriminiert. Es handelt sich um ein Gesetz, welches das luxemburgische Kindergeldsystem im Jahr 2010 reformierte und durch das Kinder von Grenzgänger*innen von den Leistungen ausgeschlossen wurden. Die Familienbeihilfe, die früher bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt wurde, wird jetzt nur noch für Kinder unter 18 Jahren gewährt. Darüber hinaus wird jungen Menschen über 18 Jahren ein System von Studienbeihilfen angeboten, das je nach Einkommen aus nicht rückzahlbaren Direktbeihilfen oder einem Darlehen besteht, sofern sie eine Hochschulausbildung absolvieren und … einen luxemburgischen Wohnsitz haben.

„Die Regierung legte damals sehr fragwürdige Kriterien vor“, erinnert sich Coï, ein Anwalt des Gerichtshofs. „Sie begründete die Maßnahme damit, dass weniger gebietsansässige Student*innen Zugang zur Hochschulbildung hätten als in anderen EU-Ländern. Sie konnte jedoch nicht erklären, wie dieses Ziel erreicht werden soll, wenn den Kindern von Grenzgänger*inen der Zugang zu Stipendien verwehrt wird. Es war offensichtlich – und sie hat es deutlich gemacht–-, dass es haushaltspolitische Gründe dafür gab.“

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Grenzgängerstudierende als Fallstudie im europäischen Recht

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