Was Private Security im öffentlichen Raum darf

Von Christian BlockLex KlerenMisch Pautsch

Was dürfen Mitarbeiter*innen von privaten Security-Firmen, wenn sie auf Konzerten oder anderen Events für Sicherheit sorgen sollen? Und wo verläuft die Trennlinie zu den Aufgaben der Polizei? 20 Jahre nach der letzten Anpassung soll eine Reform nun Klarheit über die Befugnisse und Grenzen der Branche schaffen.

Es war eine CSV-DP-Regierung, die vor mehr als 20 Jahren die letzte Reform des Gesetzes hinsichtlich der "activités privées de gardiennage et de surveillance" auf den Weg gebracht hatte. Der Zufall will es, dass die nächste Reform wieder unter einer CSV-DP-Koalition verabschiedet wird – auch wenn sie diesmal nicht an ihrem Ursprung steht.

Die ehemalige Justizministerin Sam Tanson (déi gréng) hatte den Reformentwurf im Namen der früheren Dreierkoalition mit DP und LSAP im Juni 2022 in der Abgeordnetenkammer hinterlegt. Nach einer Beratung mit dem Staatsrat im Mai dieses Jahres hat der parlamentarische Justizausschuss Ende September einstimmig weitere Änderungsanträge der Mehrheit angenommen.

Die Reform versteht sich zum Teil als eine Replik "auf bestimmte Vorfälle, die [2021] für Schlagzeilen gesorgt haben und den Einsatz von Sicherheitsunternehmen im öffentlichen Raum, einschließlich Wachhunden, betrafen", ist im Entwurf nachzulesen. Man erinnert sich vor allem an einen Vorfall im September 2021, als ein Wachhund einen Mann auf offener Straße biss, nachdem es zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Zu diesem Zeitpunkt waren Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma, im Auftrag der Stadt Luxemburg, in verschiedenen Stadtvierteln unterwegs. Diese Vorfälle lösten Diskussionen über die genaue Natur bestimmter von Sicherheitsfirmen erbrachter Dienstleistungen sowie über die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Sicherheit aus.

Die Reform ist auch eine Antwort auf das Gutachten der Generalinspektion der Polizei (IGP) von Februar 2022, im Auftrag des damaligen Ministers für die öffentliche Sicherheit, Henri Kox (déi gréng).

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