Verfrühte Eingriffe bei Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu verbieten, ist auch in Luxemburg Thema. Im Gespräch mit dem Lëtzebuerger Journal haben diverse Interviewpartner*innen ganz unterschiedliche Standpunkte hervorgebracht.
„Wird es ein Mädchen oder ein Junge?“ „Von allem ein bisschen.“ Eine Frage, die viele werdenden Eltern so eher selten beantworten würden. Dennoch werden Schätzungen zufolge 1,7 Prozent der Kinder weltweit zwischen den Geschlechtern, geboren. Sie haben biologische Merkmale, die weder medizinischen noch sozialen Normen von Weiblich oder Männlich entsprechen, sind also inter(-geschlechtlich). Laut Amnesty International ist intergeschlechtlich ein „Überbegriff für Personen, deren genitale, chromosomale, gonadale [Keimdrüsen oder Gonaden sind die Organe des menschlichen Körpers, in denen die Keimzellen für die Fortpflanzung und die Sexualhormone produziert werden, d. Red.] oder hormonale Konfiguration nicht den üblichen Standards der sogenannten männlichen und weiblichen geschlechtlichen und/oder reproduktiven Anatomie entsprechen“ (S. 6, d. Red.). Ein Mensch kann sowohl mit weiblichen Hormonen als auch männlichen Geschlechtsmerkmalen geboren werden oder weist gleichzeitig Eierstöcke und Hoden auf.
Einigen sei dies nicht eindeutig genug, denn verfrühte nicht-lebensnotwendige Operationen würden weiterhin durchgeführt werden. Gemeint seien nicht-lebensnotwendige medizinische Eingriffe, wie Dr. Erik Schneider vom Verein Intersex & Transgender Luxembourg (ITGL) betont. Ärzt*innen würden – oft gemeinsam mit den Eltern, welche die Situation nicht immer umfassend einschätzen können – sofort nach der Geburt oder wenige Jahre später entscheiden, das Geschlecht des Kindes gemäß medizinischen Normen anzupassen.
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