Von der Glasfaser ausgeschlossen

Von Audrey SomnardLex KlerenMisch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschalten

Leistungsstarkes kabelgebundenes Internet geht zwangsläufig über Glasfaser. Während die Betreiber*innen alles daran setzen, dass Luxemburg bei der Abdeckung an der Spitze der europäischen Länder steht, sieht die Realität für Bewohner*innen älterer Gebäude ganz anders aus. Und die Summen, um die es dabei geht, sind nicht unerheblich. 

„Könnt ihr mich hören?”, „Nein, man kann euch nicht sehen”, „Wartet, ich schalte die Kamera aus”, sind Sätze, die in den ersten Wochen des Lockdowns letzten Jahres immer wieder zu hören waren. Zehntausende von Büroangestellten wurden nach Hause geschickt und gebeten, vom häuslichen Internet aus zu arbeiten. Dazu kamen noch der*die Ehepartner*in und die Schule der Kinder und einige stellten fest, dass ihre Internet-Geschwindigkeit nicht ausreichte, um die aufeinanderfolgenden Videokonferenzen zu bewältigen. Die Internetverbindung ist zu einem der wichtigsten Bedürfnisse geworden, besonders in Zeiten von Pandemie und Lockdown. Das gute alte ADSL, das für soziale Netzwerke und das Streaming von Inhalten gut war, war nicht mehr leistungsfähig genug für die neuen Bedürfnisse der Telearbeit.

Die jüngste Analyse der „Worldwide broadband speed league”, die von cable.co.uk veröffentlicht wurde, platziert Luxemburg weltweit auf Platz fünf in Bezug auf die Internetverbindung. So bietet das POST-Festnetz derzeit jedem Haushalt in Luxemburg die Möglichkeit eines 20-Mbit/s-Internetzugangs, 98 Prozent der Bevölkerung können an einen 30-Mbit/s-Internetzugang und 95 Prozent an einen 100-Mbit/s-Breitband-Internetzugang angeschlossen werden. Nach Angaben des Luxemburger Regulierungsinstituts (ILR) ist Luxemburg zu 92 Prozent mit „Very High Capacity Network (VHCN - 1GBIT)„-Internet versorgt. Dazu gehören sowohl Glasfaser als auch Docsis 3-Kabel. Berücksichtigt man nur erstere, so lag die Abdeckung bis Mitte 2020 für das gesamte Großherzogtum bei 72 Prozent. Aber was ist Glasfaserabdeckung?

Anschluss an Glasfaser im Vorfeld eingeplant

Eine gute Nachricht für neu gebaute Residenzen ist, dass der Anschluss an die Glasfaser im Vorfeld eingeplant wird. Dies wird durch das Gesetz vom 22. März 2017 über Maßnahmen zur Verringerung der Kosten für die Bereitstellung von Breitband-elektronischen Kommunikationsnetze festgelegt, was das Gesetz vom 16. Mai 1975 über den Status von Eigentumswohnungen von gebauten Gebäuden abgeändert hat. Dieses Gesetz sieht vor, dass neue Unterkünfte mit einer für Breitband-Internet geeigneten physischen Struktur innerhalb des Gebäudes und einer Empfangsinfrastruktur ausgestattet sein müssen.

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