Stellt sich Hauptstadtbürgermeisterin Lydie Polfer (DP) gegen die Pläne der Regierung für ein nationales Gebäuderegister - und damit die Voraussetzung, um Leerstand zu besteuern? In einem Interview will sie sich nun falsch verstanden wissen. Überzeugt ist sie von dem Vorhaben allerdings weiterhin nicht.
Wie geht es weiter mit den Plänen zur Einführung einer Steuer auf leerstehende Immobilien? Diese Frage stellt sich, nachdem DP-Hauptstadtbürgermeisterin Lydie Polfer das Projekt über den Sommer infrage gestellt hatte – oder etwa doch nicht?
Im Studio von Radio 100,7 wehrte sich die députée-maire am 1. Oktober gegen die Aussage eines Land-Artikels, ein Gebäuderegister für die Hauptstadt ablehnen zu wollen, was bedeutet hätte, ein Vorhaben der Regierung und damit auch ihrer eigenen Partei zu torpedieren. "Das ist nicht wahr", entgegnete Polfer auf eine Frage und meinte, sie habe lediglich auf die ohnehin bekannten Bedenken "hingewiesen", die der Gemeinde- und Städtebund Syvicol oder der Staatsrat in ihren Gutachten formuliert hatten.
Im besagten Land-Artikel wurde Polfer hingegen im August mit der Aussage zitiert: "Wir brauchen kein nationales Register leerstehender Wohnungen, sondern eine präzise Definition dessen, was eine leerstehende Wohnung ist. Wären die Dinge klarer, könnten wir diese Steuer selber anwenden."
Dabei stellten die wenigen Einwände des Staatsrats am Wohnungsregister-Text – insbesondere im Vergleich zu den mehr als ein Dutzend verfassungsrelevanten Bedenken zum Grundsteuer-Reformentwurf – den Gesetzgeber nicht vor eine unlösbare Aufgabe. Und auch wenn der Syvicol eine lange Liste an Bedenken und Forderungen formuliert hatte, begrüßte das Syndikat prinzipiell die Pläne der Regierung sowohl im Hinblick auf die Grundsteuerreform als auch die Schaffung des RNBL.
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