Gesetzesvorschlag will Kredit-Hürden für Ex-Patient*innen verringern
Von Camille Frati, Lex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten
Seit 2020 sollte es für Patient*innen, die Krebs oder eine andere Krankheit besiegt haben, einfacher werden, ein Immobiliendarlehen aufzunehmen. Nach Ansicht des Abgeordneten Claude Haagen (LSAP) ist die Zeit gekommen, um mit einem Gesetz Abhilfe zu schaffen.
Das Recht auf Vergessenwerden sollte in Luxemburg seit dem Inkrafttreten der von der Regierung und dem Verband der Versicherungsgesellschaften unterzeichneten Vereinbarung Realität sein. Das bedeutet, dass man bei der Aufnahme eines Immobilienkredits nicht angeben muss, dass man Krebs hatte, wenn seit dem Ende des Behandlungsprotokolls mehr als zehn Jahre vergangen sind - eine Frist, die bei Krebs, der in der Kindheit oder Jugend aufgetreten ist, auf fünf Jahre verkürzt wird. Bei anderen Krankheiten wie bestimmten Krebsarten und Hepatitis C muss der*die ehemalige Patient*in dies melden, wird aber von der Versicherung bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags nicht berücksichtigt. Für HIV-Infizierte bleibt die Meldepflicht bestehen, aber der Prämienaufschlag ist begrenzt.
Ein großer Fortschritt für die Patient*innen, aber die Verbände wurden angesichts der nur schleppenden Aktualisierung der Kriterien ungeduldig. Mit dem medizinischen Fortschritt könnte das Recht auf Vergessenwerden viel früher eintreten und auf andere Krankheiten ausgeweitet werden, erklärten sie in einem früheren Journal-Artikel. Und die Wartezeit wurde in Frankreich bereits ab 2022 und in Belgien Anfang 2025 auf fünf Jahre gesenkt. Die Versicherungsgesellschaften ihrerseits blieben vorsichtig und warteten die Überarbeitung des Krankheitsreferenzkatalogs durch das Nationale Krebsinstitut ab.
Du willst mehr? Hol dir den Zugang.
-
Jahresabo185,00 €/Jahr
-
Monatsabo18,50 €/Monat
-
Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren120,00 €/Jahr
Du hast bereits ein Konto?
Einloggen