„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Nicht nur ein Satz, den jede*r kennt, sondern ein Grundrecht, das auch in den letzten Lebensphasen respektiert werden soll. Dafür soll das Gesetz zur Sterbehilfe und zum assistierten Suizid von 2009 in Luxemburg sorgen. Eine Bilanz.
Der Begriff Euthanasie hat seinen Ursprung im Griechischen und bedeutet „der schöne Tod“. Adjektiv und Substantiv, die gegensätzlicher nicht sein könnten. Mit dem Tod wird Angst, Trauer und Ehrfurcht verbunden, sterben wollen die wenigsten. In Situationen schwerster Krankheit symbolisiert der Tod jedoch das unmittelbare Verlangen, von den Schmerzen erlöst zu werden und Frieden zu finden, in aller Würde und Selbstbestimmung. Das Recht auf Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung soll diesen „schönen“ Tod ermöglichen, wenn die Lebensmüdigkeit letztendlich überwiegt.
Diese Entscheidung wurde im Großherzogtum bis 2018 durchschnittlich etwa sieben Mal pro Jahr getroffen, so Lotty Prussen, Präsidentin der Euthanasie-Kontrollkommission gegenüber dem Lëtzebuerger Journal. In den nächsten Wochen soll der „Chamber“ der Bericht für 2019/2020 (hier der Bericht von 2017/2018) von der Kontrollkommission vorgelegt werden. „Anfangs wurde befürchtet, dass sich eine Art Euthanasie-Tourismus in Luxemburg entwickeln würde“, sagt Prussen über die damalige Einführung, „dies hat sich überhaupt nicht bestätigt“. Luxemburg gehört neben Holland und Belgien zu den einzigen EU-Ländern, in denen aktive Sterbehilfe wie assistierter Suizid gesetzlich erlaubt sind.
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