Von Sandweiler nach Straßburg, die verrückte Reise eines Flugblatts

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Das Verbot eines Flugblatts im Vorfeld eines Referendums in Sandweiler im Jahr 2021 wird schon bald vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt.

Wahlkämpfe sind oft eine Zeit der Spannungen. Die Gewählten spielen um ihren Sitz und hoffen auf die Mehrheit ihres Lagers, die Aktivist*innen besetzen das Feld und die Laternenpfähle werden mit Plakaten geschmückt. Das politische Spiel kann noch weiter gehen und sogar Gerichtsverfahren an sich reißen. Bei den letzten Kommunalwahlen hatten die Piraten die Staatsanwaltschaft über die Haustürkampagne von déi Lénk informiert, die nicht-luxemburgische Einwohner*innen dazu bringen sollte, sich in die Wählerlisten ihrer Gemeinde eintragen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dieser Initiative schlussendlich keinen Verstoß festgestellt.

Manchmal ist die Justiz der Ansicht, dass es einen Grund zum Eingreifen gibt, und der Rechtsstreit wird parallel zu den politischen Auseinandersetzungen oder sogar über seinen ursprünglichen Zweck hinaus ausgetragen. Dies ist seit über zwei Jahren in Sandweiler der Fall, wobei der Ausgangspunkt das Referendum vom 25. April 2021 war. Mit diesem Referendum sollte die Meinung der Einwohner*innen über das Schicksal des Gemeindehauses, das an seiner runden Form erkennbar ist, eingeholt werden. Die CSV-déi gréng-Mehrheit, die 2017 aus den Wahlen hervorgegangen ist, hatte geplant, das Haus abzureißen, da es veraltet und zu klein sei, um alle Dienste der Gemeinde unter einem Dach zu vereinen.

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