2025 werden Verbraucher*innen für Strom und Gas tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Regierung hat zwar Gegenmaßnahmen ergriffen, doch aus Sicht der Opposition gehen sie nicht weit genug. Sieben Fragen, sieben Antworten.
Was ändert zum 1. Januar 2025 hinsichtlich Strom, Gas und Co.?
Mehrere Änderungen treffen zusammen.
Zum einen lässt die Regierung einige Maßnahmen auslaufen, so etwa die staatliche Übernahme der Gasnetzkosten oder den Gaspreisdeckel. Letzterer begrenzte den Gaspreisanstieg auf 15 Prozent gegenüber dem Durchschnittsniveau von September 2022. Der Zuschuss von 15 Cent pro Liter für Heizöl sowie die Ermäßigung für Holzpellets fallen ebenfalls weg. Diese Maßnahmen gingen auf ein Tripartite-Abkommen aus dem Jahr 2022 zurück zwischen Regierung, den Gewerkschaften OGBL, LCGB und CGFP sowie dem Unternehmensverband UEL. Die Vereinbarung verfolgte drei Ziele: Begrenzung der Inflation, Schutz der Haushalte und Unternehmen vor einem Preisschock und die Beschleunigung der Energiewende.
Die damals beschlossene Strompreisdeckelung wird noch bis Ende 2025 weitergeführt, dabei allerdings um die Hälfte reduziert. In anderen Worten: Auf Verbraucher*innen kommt voraussichtlich eine 30 Prozent höhere Stromrechnung zu. Das Parlament hat das entsprechende Gesetz am 4. Dezember bei Gegenstimmen von LSAP und déi Lénk angenommen. Es betrifft Endkund*innen mit einem Verbrauch von weniger als 25.000 kWh im Jahr, also vor allem Privathaushalte und kleinere Unternehmen.
Gleichzeitig gibt es Änderungen beim Tarif für die Nutzung des Stromnetzes. Er wird sich künftig weniger an der verbrauchten Energiemenge (wie bisher), sondern stärker an der genutzten Leistung orientieren. Das hat einen einfachen Grund: Durch die wachsende Elektrifizierung von immer mehr Lebensbereichen (Heizen, Mobilität, …) wird es immer wichtiger, das Netz trotz Ausbau der Infrastruktur vor Überlastungen zu schützen. Das neue Tarifmodell soll laut ILR "verursachergerechter" gestaltet werden. Zu diesem Zweck werden die Verbraucher*innen in verschiedene Leistungsklassen eingestuft. Diese Information sollen Verbraucher*innen ab Januar 2025 auf ihrer Rechnung finden.
Claude Rischette, einer der Vizedirektoren des ILR, sagte dem Radiosender 100,7 Anfang Dezember, rund 93 Prozent der Verbraucher*innen würden wahrscheinlich in die untere Leistungskategorie von drei kW fallen. Laut Klima-Agentur führt "die gleichzeitige Nutzung von Standard-Haushaltsgeräten nur selten zu einer Überschreitung des Referenzwertes von 3 kW". Womit zumindest der Impakt dieser Komponente gering ausfallen dürfte.
Welche Auswirkungen hat das für Verbraucher*innen?
Nach Schätzungen des Statec können Sie bei einem durchschnittlichen Verbrauch von einer 17 Prozent höheren Gasrechnung bzw. einer 30 Prozent höheren Stromrechnung ausgehen. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh Strom und 2.400 m³ Gas müsste so in etwa 670 Euro mehr im Jahr stemmen.
Nur auf den Strom bezogen: Für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 1.500 kWh im Jahr dürften im Jahr 100 Euro mehr als bisher anfallen (590 Euro), inklusive staatlichem Beitrag. Für eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden könnte es einen Aufschlag von 270 Euro auf ein Total von 1.150 Euro bedeuten.
Die Anpassung des Netznutzungsentgelts kann vor allem Haushalten mit Hochleistungsgeräten wie Elektroautos oder einer Sauna "einen moderaten Anstieg ihrer Netzkosten" bescheren, so das Wirtschaftsministerium in einer Mitteilung. Laut Medienbericht in einer Größenordnung von bis zu 150 Euro im Jahr. Es sei denn, Sie vermeiden eine gleichzeitige Nutzung von energieintensiven Geräten, beziehungsweise programmieren den Ladevorgang ihres Fahrzeugs auf eine Uhrzeit, in der das Stromnetz nicht viel beansprucht wird.
Was bedeutet das für die Energiewende?
In diesem Punkt sind sich die parlamentarischen Vertreter von Mehrheit und Opposition nicht einig.
Im Zusammenspiel mit den zurückgeführten Subventionen für Solaranlagen und den gekürzten Zuschüssen für E-Autos befürchten Teile der Opposition ein falsches Signal an Verbraucher*innen, die über die Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe nachdenken. Die Regierung hätte bis zum ab 2026 erwarteten Rückgang der Energiepreise an der Maßnahme festhalten können, lautete das von ihnen vorgebrachte Argument. Das wäre letztlich auch für die Gesamtwirtschaft besser gewesen, weil die Inflation gebremst würde, meinte beispielsweise die Grünen-Abgeordnete Joëlle Welfring. Laut einem RTL-Beitrag von Anfang Dezember ist nicht auszuschließen, dass im kommenden Jahr zwei Index-Tranchen fällig werden. Der Direktor der Handelskammer hatte bereits vor diesem Szenario gewarnt, das den Unternehmen zusätzliche Schwierigkeiten bereiten würde. In diesem Fall, so lautete die Forderung, müsse die Regierung mit den Sozialpartnern Lösungen finden. In seinem Konjunkturbericht vom 20. Dezember geht der Statec hingegen nurmehr von einer Inflation von 2,1 Prozent für 2025 aus, womit wohl nur mit einer Index-Tranche in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen wäre.
Die Regierung sieht die Energiewende hingegen nicht in Gefahr: "Der Übergang zum Elektroauto und zur Wärmepumpe bleibt gegenüber auf fossilen Energien basierten Lösungen finanziell vorteilhaft", teilte das Wirtschaftsministerium Anfang Dezember mit. Die Behörde unterfüttert ihre Aussage mit Rechenbeispielen, die zeigen sollen, dass mit Wärmepumpen ausgestattete Häuser unterm Strich geringere Energiekosten haben als mit Gas oder Heizöl beheizte Gebäude. Eine Familie, die ein Bestandsgebäude mit Wärmepumpe bewohnt, würde demnach im neuen Jahr bei einem Stromverbrauch von 13.000 kWh etwa 600 bis 700 Euro weniger zahlen als in einem Haus mit Gasheizung (4.000 kWh Strom, 2.460 m³ Gas) oder einer Ölheizung (4.000 kWh/2.755 Liter).
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