Sozialrechte: Wie Verwaltungen mit Grenzgänger*innen umgehen

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Das Großherzogtum wurde mehrmals wegen der Diskriminierung von Grenzgänger*innen in Bezug auf ihre sozialen Rechte an den Pranger gestellt. Die Umsetzung der Gleichbehandlung ist nicht immer einfach.

Im Juli 2010 begann ein zehnjähriger Rechtsstreit gegen die vom damaligen Minister für Hochschulbildung, François Biltgen, eingeleitete Reform der Studienförderung. Weniger bekannt ist, dass die Proteste während eines juristischen Seminars stattfanden, das vom TRESS-Netzwerk (Training and Reporting on European Social Security) organisiert wurde, in dem unabhängige Expert*innen aus allen EU-Mitgliedstaaten zum Thema soziale Sicherheit zusammenkamen. "Wir waren etwa zwanzig Leute", erinnert sich Nicole Kerschen, Juristin, Politologin und Ehrenforscherin am Centre national de recherche scientifique (Frankreich), und ehemalige TRESS-Expertin für Luxemburg. "Die Gewerkschaften begannen, ein Recht für die Kinder von Grenzgängern zu fordern, ebenso wie die Kinder von Einwohnern Stipendien für ihre Ausbildung erhalten. Die Kommission, die damals offensiver war, nahm den Ball auf und forderte Informationen über diese Reform an. Die Gewerkschaften erkannten, dass ihre Forderungen nicht auf taube Ohren gestoßen waren, und reichten rechtliche Schritte ein."

Einige Monate später gab die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme gegen das Großherzogtum ab, und 2013 war es der Europäische Gerichtshof, der die Reform im Giersch-Urteil (über dessen Hintergründe das Journal bereits berichtet hat) als diskriminierend einstufte.

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