Rechtlicher Hoffnungsschimmer für Familien mit Kindern mit Behinderung

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Die Zukunftskeess (CAE) hat erneut eine Niederlage vor Gericht kassiert. Es ging um eine Familie, der sie die Sonderzulage für ein Kind mit einer Beeinträchtigung entzogen hatte, ohne dieses ärztlich untersuchen zu lassen. Eine Entscheidung, die allen betroffenen Familien zugute kommt - wenn die CAE denn ihre Prozedur ändert.

Kein medizinisches Gutachten ohne medizinische Untersuchung. So könnte man die Position des Hohen Rates für soziale Sicherheit in seinem Urteil vom 17. November zusammenfassen - und auch wenn dieser Satz wie ein Pleonasmus, wie eine Selbstverständlichkeit klingt, so ist er es für die Zukunftskeess immer noch nicht.

Dieses Urteil schließt einen Fall ab, über dessen Ursprünge das Lëtzebuerger Journal berichtet hat. Matilda (Name von der Redaktion geändert), die mit mehreren Missbildungen des Kiefers und eines Ohrs geboren wurde, war im Frühjahr 2024 die Sonderzulage für ein Kind mit Behinderung entzogen worden. Die Caisse pour l'avenir des enfants (CAE) hatte ihre Behinderung neu bewertet und war - ohne das Mädchen ärztlich untersuchen zu lassen - zu dem Schluss gekommen, dass sich die Behinderung teilweise zurückgebildet hatte. Da Matilda im Vergleich zu anderen Kindern ihres Alters nicht mehr als um mehr als 50 Prozent behindert galt, hatte sie keinen Anspruch mehr auf die Sonderzulage. Obwohl ihre Eltern protestierten und zusätzliche ärztliche Bescheinigungen vorschlugen, bestätigte die CAE ihre Position durch einen Präsidialbeschluss. Matildas Eltern blieb nichts anderes übrig, als diese Ablehnung vor Gericht, d. h. vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung, anzufechten.

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen