Plattformarbeit: Das arbeitsrechtliche Sorgenkind der Gegenwart
Von Sherley De Deurwaerder, Lex Kleren
Unsichere Einkommen, fehlende Sozialversicherungen, algorithmische Kontrolle, Streit um den Beschäftigungsstatus… Während die luxemburgische Regierung mit den Sozialpartnern über die Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit verhandelt, geht es um die Frage, wie sich Arbeitnehmende im digitalen Zeitalter wirksam schützen lassen - und um wirtschaftliche Interessen. Ein Überblick.
Setzt du den Fuß vor die Tür, zumindest in Luxemburg-Stadt, sollte es nicht lange dauern, und schon fallen dir Leute – überwiegend Männer – auf, die mit rechteckigen blauen, gelegentlich auch roten oder orangefarbenen Rucksäcken auf Fahrrädern durch die Straßen kurven, an dir vorbeilaufen, oder eben aus am Straßenrand geparkten Autos steigen. Sie wollen schnellstmöglich einer hungrigen Kundschaft ihr bestelltes Essen, im Idealfall noch schön warm, aus den unterschiedlichsten Restaurants vorbeibringen, und damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
Essenskuriere sind spätestens seit der Covid-19-Pandemie ein sichtbarer Teil des luxemburgischen Stadtbildes geworden. Sie arbeiten unter anderem für internationale Giganten wie Wolt und Uber Eats, oder aber auch die lokalen Unternehmen Wedely und MiamMiam.lu, nur um einige wenige zu nennen.
Wie funktioniert Plattformarbeit?
Bei der Plattformarbeit unterscheidet man zwischen zwei Grundtypen – erstens On-Site-Gigs, also Dienstleistungen wie Fahr-, Liefer-, und Reinigungsdienste, und zweitens Online-Gigs oder auch "Cloudwork", die grundsätzlich grenzüberschreitend funktionieren. Plattformen stellen die technische Infrastruktur bereit, über die Aufträge vermittelt, Leistungen koordiniert und Zahlungen abgewickelt werden. Sie fungieren als Intermediäre, ohne die Arbeit selbst auszuführen.
Das Prinzip ist folgendes: Arbeitskräfte erstellen ein Profil, laden erforderliche Dokumente hoch, und akzeptieren die von der Plattform vorgegebenen Vertragsbedingungen. In vielen Fällen werden sie in diesen als selbstständige Unternehmende oder "Partner" eingestuft. Die notwendigen Arbeitsmittel, egal ob Computer oder Fahrzeug, müssen sie selbst bereitstellen.
Die Vermittlung von Aufträgen erfolgt vor allem automatisiert. Algorithmen führen Angebot und Nachfrage zusammen und berücksichtigen dabei verschiedene Paramater wie Standort, Verfügbarkeit, Bewertungen, Qualifikationen oder bisherige Erfolgsquoten. Bei ortsgebundenen Dienstleistungen bekommen Arbeitskräfte Auftragsanfragen meist per Push-Nachricht und müssen diese innerhalb kurzer Zeit annehmen, während auf digitalen Freelance-Plattformen sich Arbeitskräfte aktiv auf ausgeschriebene Projekte bewerben.
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