Pflegefachkräfte in Luxemburg: "Wir bewegen uns ständig in der Illegalität"
Von Melody Hansen, Lex Kleren
Pflegefachkräfte in Luxemburg treffen im Arbeitsalltag regelmäßig Entscheidungen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Ärzt*innen wissen das nicht nur, sie sind sogar darauf angewiesen. Ein neues Gesetz hätte das ändern sollen, doch selbst die zuständige Ministerin Martine Deprez räumt ein, dass es im Alltag wenig bewirken wird. Die eigentliche Reform verspricht sie für den Herbst.
Janine (Name von der Redaktion geändert) arbeitet als Pflegefachperson in der ambulanten Pflege. Im Interview mit dem Journal erzählt sie von einem älteren Herrn. Er hat einen Blasenkatheter, weil er nicht mehr selbstständig aufs Klo gehen kann. Als sie vor einigen Tagen abends nach ihm schaute, sah sie, dass der Katheter keinen Urin mehr förderte und der Betroffene sich über Bauchschmerzen beklagte. Offenbar war der Katheter verstopft und musste gespült werden, denn bleibt er geschlossen, staut sich der Urin, was zu Schmerzen führt und die Nieren schädigen kann. Janine weiß, dass die Spülung die Lösung zum Problem wäre, und hat in ihrer Ausbildung gelernt, wie das geht. Doch machen darf sie es ohne Arztverordnung nicht. Die Hausarztpraxis ist geschlossen. Daher musste sie den Patienten ins Krankenhaus schicken lassen. Er war der zusätzlichen Belastung durch die Aufregung und das lange Hin und Her ausgesetzt, dazu kamen Mehrkosten für Krankentransport und Wartezeit im Krankenhaus. Janine hätte das Ganze mit ein paar gekonnten Handgriffen in weniger als fünfzehn Minuten vor Ort lösen können – doch dann hätte sie sich strafbar gemacht.
Das ist kein Einzelfall. Pflegefachkräfte in Luxemburg bewegen sich in ihrem Arbeitsalltag ständig in einem Drahtseilakt zwischen gesundem Menschenverstand und Rechtslage. Denn Handlungen, die in ihrem Gesetz nicht als eigenständige Pflegemaßnahme eingestuft werden, dürfen sie nicht ohne die Verordnung eines Arztes oder einer Ärztin durchführen – und das sind ganz schön viele. Zwar dürfen Pflegefachkräfte in lebensbedrohlichen Notfällen eigenständig handeln, doch die Situationen, die ihren Alltag erschweren, fallen selten in diese Kategorie.
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