Ein offensichtlich in Vergessenheit geratener Gesetzesentwurf sollte allen öffentlich Bediensteten ermöglichen, Mobbingvorwürfe durch eine unabhängige Instanz prüfen zu lassen. Doch die Regierung hat ihn Anfang August zurückgezogen. Die CGFP sieht sich übergangen. Das Ministerium für den öffentlichen Dienst beschwichtigt.
Als Alain Rolling Mitte November vor die Presse trat, da konnte er mit der Nummer 7183 noch nicht viel anfangen. Einen Vorwurf kann man dem Zentralsekretär des Syndikats Öffentlicher Dienst beim OGBL/Landesverband daraus allerdings kaum machen. Denn der Gesetzesentwurf, der sich hinter dieser Nummer verbirgt, fristete bislang ein eher unscheinbares Dasein im parlamentarischen Betrieb.
Dabei müsste das Gesetzesvorhaben derzeit eigentlich in aller Munde sein, nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund der Mobbingvorwürfe, die vor Kurzem gegen den Schöffenrat der Gemeinde Contern geäußert wurden. Denn der Text liefert eine Antwort auf die Forderungen von Gewerkschafter*innen nach einer unabhängigen Instanz und einer klaren Prozedur, um Mobbingverdachtsfällen im gesamten öffentlichen Sektor nachgehen zu können.
Rückblick: Im September 2017 reichte der damalige Minister für den öffentlichen Dienst, Dan Kersch (LSAP), den Text im Parlament ein. Er sah die Bündelung mehrerer Dienste im Bereich der Sicherheit und Gesundheit der öffentlich Bediensteten vor: Der psychosoziale Dienst (SPS), die Abteilung für Gesundheit am Arbeitsplatz, die Abteilung für Kontrollmedizin im öffentlichen Dienst und der nationale Dienst für Sicherheit im öffentlichen Dienst sollten unter dem Dach des "Centre pour la sécurité, la santé et la qualité de vie au travail de la Fonction publique" (CSQT) vereint werden. Das alles erfolgte im Einverständnis mit der Staatsbeamtengewerkschaft. Denn die Schaffung der neuen Verwaltung ist im Gehälterabkommen vom 5. Dezember 2016 zwischen Ministerium und CGFP verankert. Und eben dieses CSQT sollte sich auch um Mobbing-Dossiers kümmern.
Eine formelle Ermittlungsprozedur
Konkret: Die Gesetzesvorlage sah die Einführung einer Prozedur vor. So sollten mit einer Ermittlungsbefugnis ausgestattete Beamte die geschädigte Person, der oder die vermeintlichen Urheber*innen der Erniedrigungen sowie Zeug*innen im Rahmen einer formellen Prozedur anhören und ihre Erkenntnisse in einem Bericht zusammenfassen. Dieser Ermittlungsbericht sollte dann, gegebenenfalls um Empfehlungen ergänzt, an den*die zuständige*n Verwaltungschef*in oder an den*die zuständige*n Minister*in gehen. Beziehungsweise – darauf sollte der Staatsrat in seinem Gutachten hinweisen, um den Begebenheiten der Gemeinden Rechnung zu tragen – an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, oder, falls dieser selbst betroffen ist, an das Innenministerium. Beziehungsweise an das Ressortministerium bei Mobbingvorfällen in öffentlichen Einrichtungen.
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