Ab dem 1. Januar 2025 sollen Einwegverpackungen bei gelieferten oder abgeholten Mahlzeiten der Vergangenheit angehören. Doch vorbereitet ist dieser Schritt heute nicht. Das Umweltministerium will jetzt mit dem Sektor nach "praktikablen" Lösungen suchen.
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Heißt es ab dem 1. Januar 2025: Ade Pizzakarton und Co.? Die 2022 reformierte Abfallgesetzgebung sieht vor, dass ab diesem Stichdatum "Behälter, Schalen, Teller und Besteck, die bei der Lieferung von Mahlzeiten oder bei der Bereitstellung von Gerichten zum Mitnehmen verwendet werden, wiederverwendbar sind und zurückgenommen werden". In anderen Worten: Wer Nudeln, Sushi oder Indisch nach Hause bestellt oder im Restaurant abholt, wird sein Mittag- oder Abendessen nur noch in Behältern erhalten, die wieder zurückgegeben, gespült und neu befüllt werden können. Ziel dieser und anderer Maßnahmen ist es, weniger Einwegmüll zu produzieren (siehe Infobox).
Doch ob es so weit kommt, daran werden weniger als neun Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmung starke Zweifel laut. "Die Deadline ist nicht zu halten", sagt etwa Georges Eischen. Und für Claude Ries "ist dieses Gesetz gar nicht umsetzbar".
Georges Eischen ist Präsident des luxemburgischen Verbands für Lebensmittel und Vertrieb (Flad), in dem unter anderem Supermarktketten und Großhändler zusammengeschlossen sind. Die Flad ist insofern von diesem Aspekt des Abfallgesetzes betroffen, als es Restaurant- und Gastronomieaktivitäten innerhalb von Einkaufszentren gibt. Ries ist Unternehmensberater beim Hotel-, Restaurant- und Gaststättenverband Horesca und beantwortete die Fragen des Journal zusammen mit Generalsekretär Steve Martellini.
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