Aus Vorschlägen von Abgeordneten werden nur selten Gesetze. Über die Wirksamkeit dieses Grundrechts von Deputierten sagt das aber nur wenig aus. Auch wenn noch mehr drin wäre.
Abgeordnete haben ein Privileg. Um die Lebensbedingungen der Mitbürger*innen zu verbessern oder im Interesse des Landes zu handeln, können sie Gesetze vorschlagen. Wenn Parlamentarier*innen von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, dann sieht die Geschäftsordnung der "Chamber" Regeln vor, die klarer nicht sein könnten.
Artikel 63 des Reglements (Version vom 26. Juni 2024) besagt: "Der Gesetzesvorschlag wird spätestens vier Wochen nach seiner Überweisung an den Ausschuss auf die Tagesordnung der Kommission gesetzt." Nach Verstreichen der Vier-Wochen-Frist müssten "propositions de loi" "in jedem Fall auf die Tagesordnung der folgenden Kommissionssitzung gesetzt" werden. Und wiederum einen Monat später, so das Chamberreglement weiter, "ernennt die Kommission mit Mehrheitsbeschluss einen seiner Mitglieder zum Berichterstatter".
Doch Papier kann bekanntlich geduldig sein. Die Realität ist eine andere. Das zeigt eine Suche auf der Webseite des Parlaments. Mitte Juli waren 58 Gesetzesvorschläge in den Parlamentsausschüssen anhängig. Dies, nachdem Parlamentspräsident Claude Wiseler die Fraktionen und Gruppierungen zu Beginn der neuen Mandatsperiode im vergangenen Herbst aufgefordert hatte, klar Schiff zu machen, also nicht mehr aktuelle Gesetzesvorschläge oder solche mit geringen Erfolgsaussichten von der Tagesordnung zu nehmen.
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