Diskrete Kreditbremse

Von Camille FratiLex KlerenGilles Kayser Für Originaltext auf Französisch umschalten

Im Dezember 2020 forderte die CSSF die Banken auf, bei der Vergabe von Immobilienkrediten strengere Maßstäbe zu setzen, um das Risiko einer Überschuldung ihrer Kund*innen zu verringern. Ein Jahr später hatte die Maßnahme keine nennenswerten Auswirkungen auf den Markt - aber sie könnte den Haushalten, die Wohneigentum erwerben, einen Anstoß gegeben haben.

Vor einem Jahr sorgte die Ankündigung für Aufsehen: Die Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) verpflichtete Banken und Versicherungen dazu, Käufer*innen, die nicht in der Lage waren, einen bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital aufzubringen, den Zugang zu Immobilienkrediten zu verwehren. Die Verordnung Nr. 20-08 vom 3. Dezember 2020 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von Krediten für Wohnimmobilien, die auf dem Gebiet Luxemburgs gelegen sieht folgendes vor: „eine Bestimmung der Höchstgrenze von 80 Prozent für das Verhältnis zwischen der Summe aller vom Kreditnehmer garantierten Darlehen oder Darlehenstranchen, die sich auf eine Wohnimmobilie zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme beziehen, und dem Wert der Immobilie zu diesem Zeitpunkt.“

Bei dieser Regelung wurde die CSSF vom Ausschuss Comité du Risque Systémique (CDRS) beeinflusst. Ein Ausschuss, der 2015 gegründet wurde und sich aus den höchsten Finanzbehörden des Landes zusammensetzt: dem Finanzminister, dem Generaldirektor der luxemburgischen Zentralbank, dem Generaldirektor der CSSF und dem Direktor des Commissariat aux assurances (CAA). Seine Aufgabe: die Stabilität des luxemburgischen Finanzsystems zu überwachen und die notwendigen Maßnahmen ein-zuleiten, damit eventuelle Schicksalsschläge nicht zu seinem Zusammenbruch führen.

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