Man kennt sie vor allem aus Filmen, doch auch im realen Leben sind sie aktiv: Privatdetektiv*innen, die unbemerkt und ohne viel Tam-Tam ihre Ermittlungen anstellen. Ihre Berichte gelten als Beweismaterial in Streitangelegenheiten und vor Gericht, denn wenn eine*r etwas aufdecken kann, dann sie.
Sie hatten ihre Glanzzeit in den Romanen des 19. Jahrhundert und sorgen bis heute für Spannung auf der Leinwand: Agatha Christies etwas eingebildeter Detektiv Hercule Poirot, die Hobby-Schnüfflerin Miss Marple aus der Feder der gleichen Autorin, sowie der famose Privatermittler Sherlock Holmes des britischen Schriftstellers Arthur Conan Doyle. Während die fiktiven Kultfiguren mit ihrem Gespür für Rätsel, Spuren und verzwickte Zusammenhänge so manchem Kriminellen das Handwerk legten und für die Lösung ihrer Fälle weltweit Ruhm und Ehre ernteten, sieht die Resonanz für die Arbeit von Privatdetektiv*innen im echten Leben oftmals etwas anders aus.
Von den einst fast 3.000 privaten Ermittler*innen in Frankreich sind mittlerweile nur noch knappe 300 übrig, in Luxemburg ist die genaue Zahl unbekannt. 2015 fiel jedoch das Scheinwerferlicht wieder auf jene Berufssparte, die sonst eher im Verborgenen bleibt – zugunsten der Ermittler*innen selbst, vor allem aber ihrer „Opfer“. Zu letzteren wurden vor sechs Jahren vier Piloten der Luxemburger Frachtfluggesellschaft Cargolux. In Kündigungsgesprächen nach den jeweiligen Krankheitsurlauben der Flugkapitäne kamen brisante Details aus deren Privatleben auf die Tapete, was den Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschaftsbond (LCGB) dazu veranlasste, nachzuhaken.
Nur mit rechten Dingen
Tatsächlich hatte der Arbeitgeber Privatermittler*innen engagiert, um die betroffenen Angestellten überwachen und deren Einhalten des Krankheitsurlaubes kontrollieren zu lassen, nun stellte sich die Frage nach der Legitimität dieser Vorgehensweise. Seit der Affäre ist klar, dass die Berichte von Privatdetektiv*innen in Streitgesuchen eine legale Basis haben – sofern sie denn unter korrekten Bedingungen erstellt wurden. „Um vor Gericht gelten zu können, müssen die Ermittlungsmethoden rechtens sein. Man darf weder jemanden abhören noch Briefkästen durchwühlen und auch nicht über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum beobachten. Vor allem aber darf man als Privatdetektiv niemals in das Privatleben der Verdächtigen eingreifen“, erklärt Pascal Bonnet.
Seit 33 Jahren arbeitet der gebürtige Franzose als Privatermittler und ist geschäftsführender Direktor für europäische Angelegenheiten beim Conseil National Supérieur Professionnel des Agents de Recherches Privées (CNSP-ARP), der Berufskammer französischer Detektiv*innen. Unter das Arbeitsgebiet von Bonnet fällt auch das Großherzogtum, denn hier genießt der Detektiv gute Kontakte zu mehreren Anwaltskanzleien. „Wir arbeiten seit über zehn Jahren mit Herrn Bonnet zusammen, vor allem aufgrund seiner Expertise. Er hat Recht studiert und weiß genau, wie er seine Berichte zu schreiben hat, so dass die meisten Angelegenheiten außerhalb des Gerichts geregelt werden können“, bestätigt einer seiner Anwaltspartner.
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