Die Suche nach dem Wildcamp-Verbot

Von Misch Pautsch

Ist Wildzelten in Luxemburg verboten? Eine knappe Internetsuche lässt glauben: Ja, generell schon. Nun wirft dieses „generell“ jedoch die Frage auf: „Heißt das, es ist manchmal ausnahmsweise erlaubt?“ Begleite das Journal bei der Suche nach einer Lücke im Gesetz. Und der Frage danach, ob Wildcampen im Großherzogtum wirklich verboten ist.

Wer ruhigen Gewissens wild zelten möchte, blickt generell Richtung Nordost: Skandinavien zählt als Anlaufstelle für alle, die ungefilterte, frische Campingluft abseits von Campingplätzen suchen. West- und zentraleuropäische Länder verbieten das Zelten in freier Natur generell, auch wenn es bei respektvollem Benehmen manchmal „toleriert“ wird. So auch scheinbar Luxemburg. Zumindest ist das der Eindruck, den man bekommt, wenn man oberflächlich nach Regelungen sucht: „Generell verboten“, schreiben die meisten Quellen mit Verweis auf die zahlreichen Campingplätze des Landes, die man stattdessen aufsuchen soll. Nun ist „generell“ ein höchst unbefriedigendes Wort, das zum Nachfragen einlädt. Denn es impliziert: „Manchmal ist es möglicherweise erlaubt.“

Die erste Haltestelle auf dieser Entdeckungsreise ins Unbekannte ist das Campinggesetz von 1957. Es entpuppt sich für unsere Frage als wenig hilfreich, wird aber immer aufkommen. Der Text beschreibt Regelungen um öffentliche Campingplätze in großem Detail, aber „campen“ als Aktivität selbst kommt kurz: „Pour camper sur tous terrains privés, autres que ceux qui sont visés par la présente loi, il faut la permission du propriétaire, de la personne qui en a la jouissance ou de son représentant. La permission peut être tacite.“ Kurzum: Wer auf Privatgelände campen möchte, braucht dafür eine Erlaubnis. (Es droht eine Strafe von 50 bis 500 Luxemburger Franken und/oder einem bis sieben Tagen Gefängnis.) Zelten in öffentlichem Wald außerhalb eines Campingplatzes, was rund die Hälfte der Wälder des Landes umfasst, wird hier jedoch in keinem Wort erwähnt. Der Text bleibt uns eine Antwort auf die Wildcamp-Frage schuldig, eventuelle Verbote verbergen sich also scheinbar woanders. Nur wo ist die Frage?

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