Für Expert*innen besteht kein Zweifel: Das Risiko von globalen Infektionsgeschehen steigt. Ein internationales Abkommen soll verhindern, dass die Welt erneut unvorbereitet getroffen wird. Zehn Fragen, zehn Antworten.
Noch Anfang April schien für Gesundheits- und Sozialversicherungsministerin Martine Deprez (CSV) alles auf Kurs zu sein. Die Fertigstellung des globalen Pandemie-Abkommens sei für die 77. Weltgesundheitsversammlung geplant, antwortete sie auf die letzte der im Quasi-Jahresrhythmus eingehenden parlamentarischen Anfragen der adr zum Thema. Doch soweit sollte es am Ende nicht kommen. Die Verhandlungen erweisen sich als schwerfällig und werden deshalb um ein Jahr verlängert. Worum es geht und woran es hakt? Zehn Antworten auf die zehn drängendsten Fragen.
Was ist der Pandemievertrag?
Im Dezember 2021 hat sich die Weltgesundheitsversammlung darauf geeinigt, Verhandlungen hinsichtlich eines internationalen Instruments aufzunehmen, um Pandemien zu verhindern beziehungsweise besser für dieses Szenario gerüstet zu sein. Die Weltgesundheitsversammlung gilt als das höchste Entscheidungsgremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und setzt sich aus allen 194-WHO-Mitgliedstaaten zusammen.
Wer verhandelt?
Die WHO-Mitgliedstaaten haben die Aufgabe zur Erstellung und Verhandlung über ein Pandemieabkommen einer besonderen Delegation (international negotiation body, INB) übertragen. In diesem Organ sind alle Regionen der Welt vertreten.
Wo sind die Verhandlungen dran?
Eigentlich sollten der Pandemievertrag im Mai 2024 der 77. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden. Doch weil sich die Verhandlungen als schwierig erweisen und laut Medienberichten teilweise stundenlang über einzelne Sätze diskutiert wird, haben die 194 Staaten am 1. Juni in Genf beschlossen, das Verhandlungsmandat um ein Jahr zu verlängern.
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