Wirtschaft und Menschenrechte, die Richtlinie schon fast begraben

Von Camille FratiLex KlerenSana Murad Für Originaltext auf Französisch umschalten

Obwohl die EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDD) erst nach zähen Verhandlungen beschlossen wurde, steht sie bereits vor ihrer Umsetzung unter erheblichem Druck: Großunternehmen und einige Regierungen fordern vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten weitreichende Abschwächungen.

Manchmal nimmt Fortschritt Fahrt auf – oder kommt abrupt zum Stillstand. Genau das scheint derzeit der EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDD – Corporate Sustainability Due Diligence) zu widerfahren. Eigentlich sollte sie die Menschenrechts- und Umweltsituation entlang globaler Lieferketten deutlich verbessern, indem sie vor allem große Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für Missstände vom Rohstoffabbau bis zum Endprodukt zu übernehmen. Wie so oft brauchte es erst ein schockierendes Ereignis, um ein Umdenken auszulösen: Am 24. April 2013 stürzte in Dhaka, Bangladesch, das Rana-Plaza-Gebäude ein – ein Fabrikkomplex, in dem Zulieferer für internationale Textilunternehmen produzierten. Über 1.200 Menschen kamen ums Leben. Die Katastrophe wirkte wie ein Weckruf. Frankreich reagierte 2017 mit einem eigenen Lieferkettengesetz, Deutschland folgte 2021. Emmanuel Macron, damals Wirtschaftsminister und später Präsident, zeigte sich stolz auf das französische Gesetzesvorhaben.

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