Wertvoller Sieg für das Anwaltsgeheimnis
Von Camille Frati, Lex Kleren, Misch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschaltenDer Gerichtshof der Europäischen Union hat kürzlich bestätigt, dass alle Rechtsberatungen von Anwälten unter den Schutz der Geheimhaltung fallen. Damit wird ein nervenaufreibendes Kapitel nach einem langen Kampf in Luxemburg und auf europäischer Ebene geschlossen.
Wie weit reicht das Berufsgeheimnis des Rechtsanwalts? Das war im Wesentlichen die heikle Frage, die der EU-Gerichtshof in einem Fall zwischen der luxemburgischen Steuerbehörde und der Anwaltskanzlei Clifford Chance beantworten musste. Und seine Antwort hat die luxemburgische Anwaltskammer, die an dem Gerichtsverfahren beteiligt war, sehr erleichtert. "Ich hoffe, dass dieses Urteil ein für alle Mal die Diskussion darüber beendet, ob das Berufsgeheimnis des Rechtsanwalts nur dann gilt, wenn der Anwalt seinen Mandanten vor Gericht vertritt, oder auch, wenn er eine beratende Tätigkeit ausübt", vertraut der Präsident der Anwaltskammer, Me Albert Moro, dem Lëtzebuerger Journal an.
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