Trügerische Lohngleichheit

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Luxemburg liegt offiziell bei quasi null. Der Kampf ist jedoch noch nicht gewonnen. Hinter dieser Zahl verbergen sich sehr unterschiedliche Realitäten, die sich dem Gesetz von 2016 entziehen.

Vor sechs Jahren verabschiedete die Regierung DP-LSAP-déi gréng mit Pauken und Trompeten das Gesetz zur Lohngleichheit. Ein klares Zeichen der Modernität und eine gute Nation-Branding-Operation ‒ die zwei Jahre später durch den Riesenschritt Islands übertroffen wurde. Das Land verlangt seit dem 1.. Januar 2018 von Unternehmen, den Nachweis vorzulegen, dass sie die Lohngleichheit bei gleichwertiger Arbeit einhalten, während in Luxemburg immer noch der*die Arbeitnehmer*in beweisen muss, dass er*sie Opfer einer Diskriminierung wurde.

In Wirklichkeit hatte Luxemburg bereits 1974 eine großherzogliche Verordnung über gleiches Entgelt für Männer und Frauen verabschiedet, eine der ersten Verordnungen der Regierung Thorn-Vouel, welche die erste LSAP-DP-Koalition nach dem Krieg bildete. Die vom Arbeitsminister und ehemaligen Arbed-Gewerkschafter Benny Berg unterzeichnete Verordnung sah vor, dass „jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt für Männer und Frauen zu gewährleisten“. Sanktionen für die Unternehmen existierten jedoch nicht.

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen