Sollte man sein Kind enterben dürfen?

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

Laut Code civil darf ein Elternteil ein Kind nicht von der Erbfolge ausschließen. Ein seit langem verankerter Schutz, der jedoch schwer zu akzeptieren ist, wenn keine Beziehung mehr zu den Kindern besteht. Auf diese Lücke hat eine Petition hingewiesen, die vor einigen Monaten bei der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde. Während einige Länder beginnen, Zugeständnisse zu machen, bleibt dieser Grundsatz im Großherzogtum unangetastet.

Über sein Erbe frei verfügen zu können – und zu entscheiden, wer es erhält und wer nicht: Das war die Forderung der im Januar 2026 eingereichten Petition 3938. "Es geht darum, sein Vermögen und seinen Besitz frei an einen oder mehrere Erben vererben zu können, ohne verpflichtet zu sein, einem Kind etwas zu vermachen, das beispielsweise seine Eltern misshandelt oder sie seit Jahren ignoriert oder sich durch eine einfache Adoption von einer anderen Person adoptieren lässt, dabei aber das Erbrecht behält, oder ein Kind, das drogenabhängig ist usw.", erklärt der Verfasser der Petition. Sie sammelte lediglich 111 Unterschriften und konnte daher nicht dem Petitionsausschuss zur öffentlichen Debatte vorgelegt werden. Das schmälert jedoch keineswegs die Relevanz der darin angesprochenen Problematik.

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