Sektorielle Emissionsziele: „Geteilte Verantwortung“

Von Christian BlockLex Kleren

Die Regierung hat dargelegt, um wie viel die Emissionen in bestimmten Sektoren bis 2030 sinken sollen. Doch was bedeutet das konkret und wie mobilisiert man hunderte von Betrieben? Für den Fedil-Direktor René Winkin steht fest, dass es mit Blick auf die Industrie mit der Ansage allein nicht getan sein kann.

Ohne eine Anpassung der Rahmenbedingungen sind die Emissionsreduktionsziele im Bereich Industrie und Bau nicht zu erreichen. Da ist sich René Winkin sicher. „Wir wollen die Regierung darauf aufmerksam machen, dass die Ziele in dieser Größenordnung nicht das sind, was wir in der Vergangenheit hatten“, so der Verantwortliche des Verbands der luxemburgischen Industriellen mit seinen 670 Mitgliedern. Zu groß sei der Sprung im Vergleich zu den bisher gängigen beziehungsweise technisch möglichen Anstrengungen des Sektors zur Verbesserung der Energieeffizienz oder dem Einsatz von erneuerbaren Energiequellen.

Worum geht es? Mitte Juli dieses Jahres hat die Regierung den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung angenommen. Darin festgehalten sind die Emissionsreduktionsziele für fünf Sektoren: Industrie und Bau, der Transportsektor, Wohn- und Bürogebäude (Tertiärgebäude), Land- und Forstwirtschaft sowie die Abfall- und Abwasserbehandlung. Es ist Artikel 5 des am 15. Dezember verabschiedeten Klimagesetzes, der die Sektoren festlegt, in denen sich der Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2030 kontinuierlich verringern muss.

Für den Industrie- und Bausektor bedeutet das in der Summe eine Halbierung des Ausstoßes (52 Prozent) im Vergleich zu 2019. Der Vorentwurf der großherzoglichen Verordnung sieht ein Kontingent von 455 Tausend Tonnen an CO₂-Äquivalenten (CO₂-e) für das Jahr 2021 vor, das sich in den kommenden Jahren auf 431 (2022), 408 (2023), 384 (2024) auf 242 Tausend Tonnen CO₂-e im Jahr 2030 verringern soll. Der Sektor muss demnach in den kommenden Jahren sein Emissionskonto um fünf bis sechs Prozent jährlich zurückfahren, später sogar noch mehr. Vom EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) abgedeckte Betriebe im Bereich der Stahl-, Aluminimum-, Glas- oder Klinkerherstellung sind von den sektoriellen Zielsetzungen ausgenommen. Die in diesem Klimaschutzinstrument erfassten Betriebe müssen für ihren Kohlenstoffdioxid-Ausstoß Zertifikate erwerben oder ihre Emissionen verringern. Derzeit plant die EU-Kommission eine Ausweitung des Systems, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die EU-EHS-Betriebe sind für rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Europa verantwortlich.

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