Schluss mit der politischen Besetzung des EU-Gerichtshofs

Von Camille FratiLex Kleren Für Originaltext auf Französisch umschalten

In diesem Jahr hat Luxemburg ein neues Verfahren für die Auswahl der Richter*innen eingeführt, die das Land für das renommierte oberste europäische Gericht ernennt. Nach dem Richter*innenamt am Europäischen Gerichtshof zu Beginn des Jahres stehen nun im Herbst die beiden Richter*innenmandate am Gericht der EU zur Disposition.

Die Justiz legt Wert auf ihre Unabhängigkeit – was sie auch dadurch bewiesen hat, dass sie sich nachdrücklich für die Verankerung dieses Grundsatzes in der revidierten Verfassung eingesetzt hat –, aber es gibt historisch gesehen politische Posten. Bis 2021 galt dies für die vom Großherzogtum ernannten Richter*innen und den Generalanwalt beziehungsweise die Generalanwältin an den europäischen Gerichten, dem Gerichtshof und dem Gericht. Wenn es um die Verlängerung einer Amtszeit ging, traf die Regierung die souveräne Entscheidung – nicht unbedingt nach Rücksprache mit Rechtsexpert*innen –, den Richter oder die Richterin im Amt zu belassen oder ihn oder sie zu ersetzen. Diese Ehre wurde bisher noch keiner Frau zuteil.

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