Repression für ein sichereres Gefühl

Von Christian BlockLex Kleren

Platzverweis, aggressives Betteln, Versammlungsfreiheit: Die Sicherheitsarchitektur der CSV/DP-Regierung nimmt allmählich Form an – und stößt zum Teil auf heftige Kritik. Ein Überblick in sieben Punkten.

Die Koalition aus CSV und DP ist angetreten, um neue sicherheitspolitische Akzente zu setzen. Anderthalb Jahre nach Regierungsantritt werden die Pläne konkreter. Doch den Überblick zu behalten von der Bettelei-Debatte über lokale Polizeieinheiten bis zur Ausweitung des Platzverweises dürfte selbst für politisch Interessierte keine einfache Übung sein.

Unbestritten ist jedoch, dass so manche Gesetzesvorlage heftige Gegenreaktionen provoziert. Kritische Stimmen warnen vor Willkür und stellen die Verhältnismäßigkeit der gesetzgeberischen Eingriffe infrage – manchmal sogar ihre grundsätzliche Notwendigkeit.

Eine gesetzliche Grundlage für die "lokale Polizeieinheit"

Am 18. März dieses Jahres hat Innenminister Léon Gloden (CSV) den Gesetzesentwurf deponiert, mit dem die "unité de police locale" im Polizeigesetz verankert wird. Die Anpassung ergänzt das Gesetz um die Komponente "Bürgernähe" ("proximité"), die nach Lesart der Regierung bei der letzten Reform vernachlässigt wurde, für die Verbesserung des Sicherheitsgefühls innerhalb der Bevölkerung aber unerlässlich sei. Dank dieser Einheiten seien im Rahmen des sechsmonatigen Pilotprojekts 1.650 zusätzliche Kontrollen in Esch/Alzette und Luxemburg-Stadt durchgeführt worden, was zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beigetragen habe, bilanzierte Gloden im vergangenen Dezember.

Bereits heute können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen eine solche lokale Polizeieinheit beantragen. Solche Einheiten sind bereits in Differdingen und in der Moselregion geplant.

Anders als im Koalitionsabkommen angekündigt, werden die Bürgermeister*innen keinen "pouvoir de direction" erhalten, also eine Art Weisungsbefugnis für diese Einheiten. Die Erfahrung aus dem Pilotprojekt habe gezeigt, dass eine derartige Bestimmung "nicht notwendig" sei, allerdings seien auch die Bürgermeister*innen selbst "fast einstimmig" dagegen, liest man in der Gesetzesvorlage.

"Aggressives" Betteln unter Strafe stellen

Im Juli 2024 hat Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) die erste von mehreren Gesetzesvorlagen eingebracht, um das Strafgesetzbuch zu entstauben. Das öffentliche Augenmerk liegt dabei vor allem auf dem "Betteln" sowie der "Landstreicherei", die als solche nicht mehr strafrechtlich geahndet werden sollen – so, wie unsere französischen und belgischen Nachbarn das vor mehr als 30 Jahren vorgemacht haben. Wenn die Reform die Diskussion um das sogenannte Bettel-Verbot beenden sollte, so hat sie gleichzeitig eine neue Kontroverse über die strafrechtliche Verfolgung der "aggressiven" Bettelei entzündet (dem initialen Entwurf nach mit einer Geldstrafe von 251 bis 3.000 Euro und/oder einer Haftstrafe von 15 Tagen bis zu zwei Jahren). Die Regierung hat sich am französischen Recht inspiriert, verschärft jedoch die Bestimmung, in dem es u.a. das "aggressive Erbitten […] von Geld, Wertgegenständen oder einer Sache" nicht nur "auf der öffentlichen Straße, an öffentlich zugänglichen Orten und Gebäuden" untersagt, sondern auch auf den "Eingang von Wohngebäuden" ausweitet, wie der Staatsrat in seinem Gutachten festhält. Zudem wäre die Bestimmung anders als in Frankreich auch auf Einzelpersonen anwendbar.

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