Nicht verheiratet, nicht gepacst – kaum Rechte

Von Laura Tomassini

Immer mehr Menschen leben in festen Partnerschaften ohne Ehe oder Pacs. Doch wenn der oder die Partner*in stirbt, stehen sie rechtlich vor dem Nichts – egal wie lange sie zusammen waren oder ob sie gemeinsame Kinder haben. Zwei Geschichten zeigen, was das konkret bedeutet – und wie sehr die Gesetze hinter der Realität hinterherhinken.

Patricia (Name von der Redaktion geändert) ist 57, lebt alleine und arbeitet in einem "atelier protégé". Vor vier Jahren verlor sie ihren Lebenspartner, mit dem sie 36 Jahre lang zusammen war und fünf gemeinsame Kinder hat. Verheiratet war das Paar nicht, denn irgendwie war nie die richtige Zeit für eine Hochzeit. Eigentlich dachte Patricia, sie hätte dennoch Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente, ihr Antrag bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) wurde jedoch abgelehnt, da die 57-Jährige weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) vorweisen kann.

"Als wir uns damals kennenlernten, gab es die Annahme, dass wenn man X Jahre zusammengelebt und X gemeinsame Kinder hat, dies einen quasi gleichstellt mit einem verheirateten Paar, wenn es um medizinische Information, Erbschaft und so fort geht", sagt Patricia. Nur: Per Gesetz haben in Luxemburg nur Ehepartner*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen Anrecht auf all diese Dinge – sowie eine "Witwen-Rente", wie sie die Hinterbliebene nun gebrauchen könnte. Patricia ist zwar angestellt, verdient aufgrund ihrer Beeinträchtigung jedoch nur den Mindestlohn und findet die gesetzliche Lage schwierig. "Mein Mann und ich waren nie getrennt, wir sind keine Patchwork-Familie und haben unser ganzes Leben miteinander verbracht. Hätte ich alles früher gewusst, hätten wir uns wenigstens gepacst, aber mit 50 oder 60 denkt man nicht daran, dass der Partner plötzlich sterben könnte", so die 57-Jährige.

Der Wert von Papieren

Zusammen mit einer Sozialarbeiterin hat sie bereits einen Brief an die CNAP geschickt, um ihre Situation zu erklären. Etwas geändert hat dies an der Entscheidung der Rentenkasse nicht. "Um eine Hinterbliebenenrente in Luxemburg zu erhalten, muss man verheiratet oder gepacst sein. Eine einfache Lebensgemeinschaft wird nicht berücksichtigt", so die Antwort der zuständigen Kasse auf Nachfrage des Lëtzebuerger Journal. Patricia kann sich keine*n Anwalt*in leisten, um das Urteil anzufechten. Da es keinen bekannten Präzedenzfall gibt, scheint eine Änderung des Urteils auch unwahrscheinlich.

Über Fälle wie diesen wird öffentlich nicht viel gesprochen, denn Erbe und Rente sind heikle Themen. Doch immer mehr Paare leben in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft, sprich im selben Haushalt, oft mit gemeinsamen Konten, als Familie – nur halt ohne offizielle Papiere, die dies belegen. Auch Bens (Name von der Redaktion geändert) Eltern führten über 30 Jahre lang eine solche Beziehung. Was für ihre Generation eher außergewöhnlich war, wird heute immer gängiger, auch wenn das PACS eine gute "Zwischenlösung" bietet.

Du willst mehr? Hol dir den Zugang.

  • Jahresabo

    185,00 €
    /Jahr
  • Monatsabo

    18,50 €
    /Monat
  • Zukunftsabo für Abonnent*innen im Alter von unter 26 Jahren

    120,00 €
    /Jahr

Du hast bereits ein Konto?

Einloggen