New Work: Recht auf Abschalten

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Rundum vernetzt erleben die Arbeitnehmer*innen das fortschreitende Verschwinden der Grenze zwischen Berufs- und Privatleben und setzen sich gesundheitlichen Risiken aus. Wann wird es ein echtes Recht auf Abschalten geben, das ihnen die Chance gibt, ihre digitalen Geräte nicht zu nutzen und außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht von ihrem*ihrer Arbeitgeber*in kontaktiert zu werden?

Beantworten Sie manchmal Ihre Arbeitsmails oder Anrufe von Kolleg*innen abends von zu Hause aus oder wenn Sie im Urlaub sind? „Laut der Studie Quality of Work Index 2018 der Arbeitnehmerkammer in Luxemburg beantworten 21 Prozent der Befragten ihre Arbeitsmails häufig auch außerhalb ihrer Arbeitszeit, 16 Prozent geben an, dies manchmal zu tun. Diese Zahl ist höher als die 11 Prozent der Arbeitnehmer*innen, die von Arbeitsanrufen zu Hause betroffen sind“, stellt David Büchel, Arbeitspsychologe bei der Arbeitnehmerkammer (CSL) fest. Dieses Phänomen der Hyperkonnektivität ist nicht neu, hat sich aber in den letzten Jahren durch den weit verbreiteten Einsatz von IT-Tools und -Lösungen, die einen ständigen Kontakt ermöglichen, eher noch verstärkt.

Durch die rasante Entwicklung von Smartphones, Tablets und sehr schnellem Internetzugang ist die Bevölkerung heute schon von klein auf vernetzt. Dieses gesellschaftliche Phänomen wirft die Frage auf, ob es ein Recht für jeden geben sollte, diese permanente Verbindung zu seiner Arbeit zu kappen. „Dieses Recht auf Abschalten kratzt offensichtlich am Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das wirft viele Fragen auf. Ein Mitarbeiter, der dauerhaft verbunden ist, verliert jede geistige und psychische Loslösung von seiner Tätigkeit. Er denkt die ganze Zeit an die Arbeit und sein Stress wird erhöht. Studien haben gezeigt, wie wichtig die psychische Abkopplung von der Arbeit in den Erholungs- und Ruhephasen ist“, sagt David Büchel. Der Empfang von Nachrichten des Chefs auf seinem Mobiltelefon erlaubt es nicht, sich geistig von der Arbeit zu lösen und beeinträchtigt die Qualität der Erholung. Aber hat der*die Mitarbeiter*in genug Autonomie, um die Verbindung bei Bedarf zu kappen?

David Büchel, Arbeitspsychologe der Arbeitnehmerkammer

Einige europäische Länder haben sich dafür entschieden, das Recht auf Abschalten durch Gesetzesinitiativen zu klären, während andere dies für unnötig halten. „In Luxemburg wird das Recht auf Abschalten nicht ausdrücklich in der Gesetzgebung erwähnt, aber das Arbeitsgesetzbuch enthält bereits verschiedene Schutzmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeit“, sagt Nathalie Moschetti, Juristin bei der CSL. Als ersten Schritt in die richtige Richtung wird in der Konvention zur rechtlichen Regelung der Telearbeit vom 20. Oktober 2020 indirekt die Notwendigkeit erwähnt, die Verfügbarkeit von Telearbeiter*innen zu regeln. „Zu diesem speziellen Punkt der Telearbeit zeigt unsere Umfrage zum Quality of Work Index 2020, dass 37 Prozent der Menschen glauben, dass von ihnen erwartet wird, dass sie außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sind, im Vergleich zu 29 Prozent bei Mitarbeitern, die sich zu ihrem Arbeitsplatz begeben.“

Neuer Schritt nach vorne, am 30. April 2021 gab der Conseil Economique et Social (CES) eine Stellungnahme zum Thema „Recht auf Abschalten“ ab. Daher sind die Sozialpartner der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sinnvollerweise durch einen neuen Abschnitt mit dem Titel „Respect du droit à la déconnexion“ ergänzt werden könnten. Ein neuer Artikel (L. 312-9) wäre somit der praktischen Umsetzung von Mechanismen gewidmet, die die Einhaltung dieses Prinzips in Unternehmen fördern würden, in denen Mitarbeiter*innen digitale Geräte für berufliche Zwecke nutzen. Die Regierung hat ihrerseits in ihrem Koalitionsvertrag ihre Bereitschaft erklärt, das Prinzip des Abschaltens in das Arbeitsrecht einzuführen. Dies muss nur noch in die Tat umgesetzt werden …

„37 Prozent der Menschen glauben, dass von ihnen erwartet wird, dass sie außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sein müssen.“

Nathalie Moschetti, Juristin bei der Arbeitnehmerkammer

Es ist klar, dass die Mechanismen zur Gewährleistung der Einhaltung des Rechts auf Abschalten nicht für alle gleich sein können. Aber das Unternehmen könnte sich zum Beispiel dafür entscheiden, eine Charta zu erstellen und Informationsveranstaltungen zu organisieren, um das Bewusstsein der Mitarbeiter*innen für die Bedeutung des Abschaltens zu schärfen und sie im richtigen Umgang mit digitalen Tools und E-Mails anzuleiten. „In manchen Unternehmen überprüfen die Mitarbeiter ihren Mail-Posteingang nur zweimal am Tag. Man könnte auch entscheiden, den Zugriff auf den Firmenserver während bestimmter täglicher und wöchentlicher Zeitfenster zu sperren oder die Mitarbeiter bitten, ihre digitalen Geräte im Büro zu lassen, wenn sie es verlassen“, erklärt Nathalie Moschetti. Nach der Auffassung des CES sollte es dem Unternehmen freigestellt bleiben, ob und welche Maßnahmen zur Durchsetzung des Rechts auf Abschalten eingeführt werden.

In einer Gesellschaft, in der das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zu einem Kriterium für die Personalgewinnung und -bindung geworden ist, kann sich der*die Unternehmensleiter*in diesem Thema der öffentlichen Gesundheit nicht mehr entziehen. „Wo dem Arbeitnehmer ein Recht zur Verfügung steht, hat der Arbeitgeber die Pflicht, das Abschalten zu erlauben“, schließt Nathalie Moschetti ab.