Musik ist allgegenwärtig, und zwar so omnipräsent, dass viele Leute glauben, sie sei kostenlos. Ist sie aber nicht. Oder besser gesagt: Sollte sie nicht sein. Die Sacem ist dafür da, dass diejenigen, die sich die Musik und die entsprechenden Texte ausgedacht haben, auch bezahlt werden.
Was haben ein Konzert der Einstürzenden Neubauten, ein Ball mit Käpt’n Ändä, eine Ü-40-Party, ein Clubabend sowie die Muzak im Supermarkt, im Fahrstuhl, in der Telefonwarteschleife, im Wartezimmer oder beim Friseur gemeinsam? Irgendwie ist alles Musik, und da die Musik und – wenn es denn Texte gibt – auch die entsprechenden Texte nicht einfach so aus heiterem Himmel entstehen, sondern in der Regel mit viel Herzblut geschrieben werden, müssen diese Leute natürlich auch für ihre kreative Arbeit entschädigt werden.
Dass dies auch wirklich passiert, darum kümmert sich hierzulande die Sacem Luxemburg, deren Aufgabe als Verwertungsgesellschaft ist, die Urheber- und Autorenrechte der Musiker*innen zu wahren. Wer ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung, bei der Musik öffentlich aufgeführt wird, organisieren will, der muss eine Erlaubnis bei der Sacem beantragen und die entsprechenden Gebühren entrichten. Das Gleiche gilt für die Betreiber*innen eines Geschäfts oder eines Cafés, in denen Musik – unter welcher Form auch immer: Radio, Fernseher, CD-Player, Computer, Internet … – abgespielt wird, die ebenfalls Tantiemen entrichten müssen.
Sacem Luxemburg feiert 20. Geburtstag
Geschützt wird das Eigentumsrecht hierzulande durch das Gesetz vom 18. April 2001 über die Urheberrechte, die verwandten Schutzrechte und die Datenbanken. Als eigenständige Gesellschaft ins Leben gerufen wurde die Sacem Luxemburg (Société des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique) im November 2002, ihre Aktivitäten nahm sie aber erst im Januar 2003 auf. Vor der Gründung der Luxemburger Gesellschaft vertrat die französische Sacem die Rechte der Luxemburger Autor*innen und Komponist*innen.
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