Mit Drogenproblemen ins Gefängnis

Von Christian BlockLex Kleren

Wegen Drogendelikten oder mit Suchtproblemen im Gefängnis zu landen, das kommt in Luxemburg häufig vor. Für Insassen gibt es zwar Hilfsangebote, doch dahinter steckt ein hoher Koordinierungsaufwand. Und die Zusammenarbeit erscheint ausbaufähig.

 

Bis zur ersten Kontaktaufnahme dauert es nicht lang. Binnen 24 Stunden nach Antritt einer Haftstrafe in der geschlossenen Justizvollzugsanstalt (CPL) begegnet ein Häftling einem Mitglied des psychiatrischen Versorgungsdienstes (SPMP) und füllt ein Formular aus. Darin kann er angeben, ob er Alkohol, Heroin, Kokain oder Cannabis konsumiert.

So ist es im diesjährigen nationalen Drogenbericht nachzulesen. Das als Relis bezeichnete Dokument für 2021 ist nicht nur eine Bestandsaufnahme in Sachen Drogenkonsum im Allgemeinen, der Präventionsarbeit oder der Folgen von Konsum in Form von Infektionskrankheiten und Überdosen. Sondern widmete dem Thema Drogen und Gefängnis auch ein eigenes Kapitel.

Daraus geht hervor, dass viele, die zu Gefängnisstrafen verurteilt werden, ein Suchtproblem haben: Ein Viertel der rund 680 Eingangsformulare, die im Jahr 2020 ausgefüllt wurden, beschrieb einen problematischen Alkoholkonsum. Jede*r Fünfte konsumierte Heroin, jede*r Dritte Kokain und fast 40 Prozent hatten einen „regelmäßigen und missbräuchlichen“ Cannabis-Konsum. Was erschwerend hinzu kommt: Für manche beginnt der Konsum erst im Gefängnis.

Wer ein Suchtproblem hat und/oder psychiatrisch erkrankt ist, kann innerhalb des Gefängnisses auf Dienste der Rehaklinik des neuropsychiatrischen Krankenhauses (CHNP) zurückgreifen. Dr. Isabelle Mouric ist Psychiaterin und arbeitet seit Anfang 2020 in der Rehaklinik. Im Mai 2020 hat die Französin die Koordinierung der Abteilung für forensische Psychiatrie übernommen. Diese umfasst zum einen drei stationäre Abteilungen in Ettelbrück. Zweitens den psychiatrischen Versorgungsdienst im Strafvollzug (SPMP, früher SMPP) und drittens die Suchthëllef (früher: Programm Tox). SPMP und Suchthëllef sind mit permanenten und pendelnden Mitarbeiter*innen auf den drei Justizvollzugsstandorten – das geschlossene Gefängnis (CPL) in Schrassig, der halboffene Strafvollzug (CPG) in Givenich und das Untersuchungsgefängnis Uerschterhaff (CPU) – vertreten.

„Die Pflegeleistungen richten sich an alle Inhaftierte, ob Tatverdächtige, die also auf ein Urteil warten, oder Verurteilte“, erklärt Dr. Mouric. Grundsätzlich beanspruchen Häftlinge die Dienste der Rehaklinik aus freien Stücken. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Eine Person kann gegen ihren Willen in die Rehaklinik transferiert werden, nämlich dann, wenn sie eine Versorgung ablehnt, diese aber benötigt und eine Gefahr für sich oder für andere darstellen könnte. Eine solche „mise en observation“ muss richterlich genehmigt werden.

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