Luxemburg positioniert sich im Kampf um EU-Chatkontrolle

Von Misch Pautsch

Die Debatte um eine mögliche Chatkontrolle zum Schutz von Kindesmissbrauch in der EU ist neu entfacht. Das EU-Parlament lehnt eine Pauschalüberwachung ab, der Rat ist noch unentschieden. Doch Luxemburgs EU-Parlamentarier*innen und nun auch die Regierung beziehen deutlich Stellung gegen den neuen Vorschlag.

Die EU-Kommission hat im Mai 2022 hohe Wellen geschlagen. Ihr unter dem sperrigen Namen "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" (CSAR) eingereichter Vorschlag ist schnell bündiger als "Chat-Kontroll-Gesetz" bekannt geworden. Reichlich Gegenwind bekam der von der belgischen Präsidentschaft auf die Tagesordnung gesetzte Vorschlag nicht nur aus der Zivilgesellschaft und der Tech-Branche, sondern auch aus dem Europäischen Parlament.

Denn der Spitzname kommt nicht von ungefähr. CSAR sah vor, dass pauschal jede digitale Kommunikation zwischen EU-Bürger*innen automatisch gescannt werden sollte, um Material, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder enthält, zu erkennen. Dies sollte auch verschlüsselte Nachrichten, wie sie heute beispielsweise von WhatsApp oder Signal angeboten werden, umfassen.

Technisch wäre dies nur mit sogenanntem "Client-Side-Scanning" möglich, also der automatischen Erfassung und Auswertung jeder Nachricht, jedes Fotos, jedes Videos und jeder anderen Datei auf dem Gerät selbst, bevor diese verschlüsselt werden. Will heißen: Die Anbieter von Chat-Applikationen, Sozialen Medien, aber auch Cloud-Diensten wie Apple-Cloud oder Google-Drive, sowie E-Mail oder Videoplattformen – alle Dienstleister, die Daten verschicken – würden gezwungen, sämtliche Dateien, von Privatleuten wie Unternehmen, mittels eines Algorithmus zu durchleuchten. Sollten diese Programme eine Datei als potenzielles CSAM (Child Sexual Abuse Material) flaggen, würde sie an das angedachte "EU-Zentrum zur Vorbeugung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" weitergeleitet, wo Verdachtsfälle individuell geprüft werden.

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