Letzte Hoffnung Ärmelkanal: Abgewiesene Asylsuchende in Calais

Von Jang KapgenAhmed Gul Für Originaltext auf Englisch umschalten

Als Muzains Asylantrag in Luxemburg abgelehnt wurde, sah er die Überquerung des Ärmelkanals als letzten Ausweg. Das Lëtzebuerger Journal traf ihn im Großherzogtum und reiste anschließend nach Calais, um seine Schritte nachzuvollziehen und zu verstehen, welchen Gefahren Menschen sich auf der Suche nach Schutz aussetzen.

Unabhängig vom jeweiligen Grund haben die meisten Asylsuchenden in Europa ihre Familien, Freunde und ihr Hab und Gut zurückgelassen. Sie haben eine lange, beängstigende und oft lebensgefährliche Reise nach Europa auf sich genommen. Sie sind in einem EU-Land angekommen, das sie in den meisten Fällen mit verschränkten Armen empfangen hat. Sie haben ihren tiefsten Ängsten Ausdruck verliehen, indem sie bei ausländischen Regierungen einen Antrag auf internationalen Schutz stellten. All das taten sie in der Hoffnung, ihr Leben eines Tages neu beginnen zu können – und dann warten sie, manchmal bis zu zwei Jahre, auf eine Antwort der Regierung. So wie Muzain (Name zur Wahrung der Anonymität geändert), der nach etwa zwei Jahren den Brief erhielt, der seine Hoffnungen zerschlug.

Wenn der Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wird

Im Jahr 2024 wurden in Luxemburg 502 Anträge auf internationalen Schutz abgelehnt, was etwa 36 Prozent aller bearbeiteten Anträge entspricht. Von Januar bis Mai 2025 wurden bereits 221 Anträge abgelehnt (rund 30 Prozent aller bearbeiteten Anträge). Marion Dubois von der Menschenrechtsorganisation Passerell erklärt, dass Antragsteller*innen in der Regel per Brief informiert werden. Handelt es sich um die Anerkennung des internationalen Schutzes, ist das Schreiben eine kurze Seite auf Französisch. Im Falle einer Ablehnung umfasst das Schreiben hingegen eine neun bis fünfzehn Seiten lange Begründung der Entscheidung – ebenfalls auf Französisch. Die Regierung fügt außerdem Informationen über freiwillige Rückkehr bei. Interessanterweise ist dieser Teil über die freiwillige Rückkehr der einzige, der in die vermutete Sprache des*der Antragstellers*in übersetzt wird. Muzains Brief war nicht vollständig auf Französisch – so verstand er schnell, was die Entscheidung bedeutete.

Je nach Ablehnung hat ein*e Antragsteller*in zwischen 15 Tagen und einem Monat Zeit, um die Entscheidung der Regierung anzufechten oder das Land zu verlassen. Muzain legte in seinem Fall Berufung ein, wohl wissend, dass die Bearbeitung durch das Gericht weitere eineinhalb Jahre dauern könnte. Asylbewerber können bis zu drei Berufungen einlegen. Die Erfolgsquote solcher Berufungen lag im Jahr 2024 bei unter zwei Prozent.

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