Grenzen der Sensibilisierung

Von Christian BlockLex KlerenMisch Pautsch

Etwas mehr als drei Jahre nach ihrer Einführung liegen immer noch keine Anfragen für die Inklusionsassistenz am Arbeitsplatz vor. Das könnte schlicht und ergreifend daran liegen, dass immer noch zu wenige Betriebe die gesetzlichen Beschäftigungsquoten von Arbeitnehmer*innen mit Behinderung erfüllen.

Es sollte ein Instrument für Luxemburg sein, um den Verpflichtungen des Landes nachzukommen, die mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK), einhergehen: Im Juli 2019 stimmte das Parlament einstimmig für die Einführung der Inklusionsassistenz am Arbeitsplatz (siehe Infobox). Sie sollte die Beschäftigung von Menschen fördern, die aufgrund eines Handicaps oder infolge eines Unfalls oder einer Krankheit körperlich oder mental eingeschränkt sind und Schwierigkeiten bei der Jobsuche begegnen.

Doch das unter der Federführung von Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen (DP) entstandene Projekt hat Startschwierigkeiten. Zwar fehlte es bislang nicht an interessierten Assistent*innen (das Ministerium führte Stand Juli 2021 15 Zulassungen). Doch in den vergangenen Jahren blieben Anträge auf die Assistenz aus. Die stellvertretende Direktorin der Arbeitsagentur (Adem), Gaby Wagner, bestätigte gegenüber dem Journal, dass bis Anfang März 2023 offiziell noch keine Anfrage eingegangen sei.

"Wir befinden uns in vielen Gesprächen und verschiedene Arbeitgeber haben Interesse angemeldet", beschwichtigt Wagner gleichzeitig und verweist in diesem Zusammenhang auf eine Kommunikationskampagne mit Informationsmaterial, Netzwerkarbeit und sogar einem geplanten Film. Das ausgebliebene Echo auf die Inklusionsassistenz mag überraschen, gab es doch vor Jahren mit dem Job-Coaching ein ähnliches Angebot. Das Angebot der gemeinnützigen Organisation ATP war unter anderem auf die Vermittlung von Menschen (mit psychischen Störungen) ausgerichtet, begleitete sie aber auch noch nach einer erfolgreichen Anstellung.

Gaby Wagner weist jedoch darauf hin, dass beide Formate nicht miteinander zu vergleichen seien. Die 2020 eingeführte Inklusionsassistenz "setzt voraus, dass die Person bereits einen Arbeitsvertrag hat". Die Assistenz sei demnach eine arbeitserhaltende Maßnahme. "Wir hören oft, dass es gut in einem Unternehmen läuft, doch dann kommt es zu einem Personalwechsel und dann funktioniert die Zusammenarbeit auf einmal nicht mehr", erläutert Wagner.

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