Fehlende Reglementierung, falsche Psycholog*innen

Von Sarah RaparoliLex KlerenMisch Pautsch

"Es hat mit meinem Psychologen nicht so geklickt", ist eine Aussage, die auf der Suche nach professioneller Hilfe öfters fällt. Dass es jedoch auch Menschen gibt, die sich als Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen ausgeben, ohne die nötige Qualifikation vorweisen zu können, hört man seltener. Und doch gibt es solche Fälle in Luxemburg.

"Ich könnte mir einfach eine Plakette an die Wand hängen, eine Praxis öffnen und mich Psychologe nennen." Marc Stein, Psychologe und Präsident der luxemburgischen Gesellschaft für Psychologie SLP ist wütend. "Luxemburg ist eines der letzten Länder, in dem das so ist. Das ist doch verrückt." Er schüttelt den Kopf. Sein Frust ist nicht zu übersehen. Wenig verwunderlich, dass der Wunsch nach einer Reglementierung des Berufs als erste Forderung der SLP für die diesjährigen Parlamentswahlen angeführt wird.

Immer wieder werde die Gesellschaft von Patient*innen kontaktiert, die Zweifel an der nötigen Qualifikation und den angebenden Kompetenzen ihres Psychologen oder ihrer Psychologin äußern. Seiner Einschätzung nach werden der SLP pro Jahr um die acht solcher Fälle gemeldet, "aber es sind sicher nicht nur acht". Und ohne Reglementierung könne nichts unternommen werden, unterstreicht Stein. Ausnahmen bilden Fälle, die in den strafrechtlichen Bereich fallen. "Dann muss eine Klage eingereicht werden."

Strengere Regeln für Psychotherapeut*innen

Für die Berufssparte der Psychotherapeut*innen sei der Rahmen strenger, weiß Catherine Richard, Psychologin, Psychotherapeutin und seit Juli 2022 Präsidentin der Vereinigung Fapsylux. "Wir haben das Gesetz von 2015. Der wissenschaftliche Rat (Conseil Scientifique, d. Red.) im Gesundheitsbereich schaut, wer den Titel erhält und dann werden diese in die Liste des medizinischen Kollegiums (Collège Médical, d. Red.) aufgenommen." Diese Liste gilt als offizielles Dokument, um nachzuschauen, ob ein*e Psychotherapeut*in die nötigen Diplome eingereicht hat und sich wirklich als solche*r bezeichnen kann und kann online aufgerufen werden. "Auf dieses Verzeichnis kann man sich verlassen, dass dort richtige Psychotherapeuten aufgelistet sind, die ihren Beruf wirklich ausüben dürfen."

Zudem sieht das Gesetz vor: "Die illegale Ausübung der Psychotherapie wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 50.000 Euro und im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 100.000 Euro und einer Haftstrafe von acht Tagen bis sechs Monaten oder mit jeweils einer dieser Strafen geahndet."

Dennoch gebe es immer wieder Menschen, die sich als Psychotherapeut*innen ausgeben und keine sind. "Auch wir halten ein Auge darauf, um es, wenn nötig, dem Kollegium zu melden. Es ist jedoch schwer, alle potenziellen Missbräuche mitzubekommen." Sie erinnert sich an eine Situation. "Es hatte sich eine Frau gemeldet, ob bei mir in der Praxis ein Büro verfügbar sei. Sie sagte sie sei Psychotherapeutin, war jedoch nicht beim Kollegium aufgelistet."

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