Ein Recht auf Trauer um Sternenkinder

Von Laura TomassiniLex Kleren

Wie viele Tage ist der Tod eines Kindes wert? Diese Frage stellen sich Regierungen seit Jahren. Die Antwort aktuell: fünf, ist das Kind noch minderjährig. Für den Tod von Kindern, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt versterben, erhalten Eltern hierzulande keine Extra-Tage der Trauer. Für betroffene Familien eine (weitere) Tragödie.

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Es sollte eigentlich endlich ein Lichtblick sein, ein Funken Positivität nach einem Verlust, der nicht mit Worten zu beschreiben ist. Dann kam allerdings alles anders als geplant. "Vor vier Monaten habe ich meinen ersten Zwillingssohn Raphaël verloren. An diesem Montag haben wir unseren zweiten Zwillingssohn auf der Welt begrüßt. Leider lebte er nur drei Tage und acht Stunden. Unser kleiner Engel verstarb in unseren Armen", schreibt Krisztina Laszlo im Januar auf Social Media.

Am 27. März sollten Krisztina und ihr Partner ihr Baby endlich in den Armen halten. Im letzten Teil ihrer Schwangerschaft erlitt die werdende Mutter jedoch schwere Schmerzen, musste notoperiert werden und verlor ihren Sohn drei Tage nach seiner frühzeitigen Geburt am 15. Januar, in der 30. Schwangerschaftswoche. Gabriel Stéphane sollte oder wollte nicht mehr als 72 Stunden ohne seinen Zwillingsbruder leben. Seither ist nichts mehr, wie es war. "Jeder Tag ist ein Kampf", schreibt die 26-Jährige via Instagram.

Ein Makel im Gesetz

Ein Kind zu verlieren, ist der größte Schmerz, der Eltern widerfahren kann. Als sei ein solcher Schicksalsschlag nicht Tortur genug, können Krisztina und ihr Partner immer noch nicht um ihre beiden Söhne trauern, denn sie befinden sich seit Monaten im Streit mit der Luxemburger Gesundheitskasse (CNS). "Diese sagt, dass ich keinen Krankheitsurlaub nehmen kann, da ich mich in einem unbezahlten Mutterschaftsurlaub befinde. Ich bin vom 13. Dezember an ununterbrochen krankgeschrieben, mein Mutterschaftsurlaub wurde am 12. Januar fälschlicherweise von der Krankenkasse genehmigt, am 23. Januar dann wieder zurückgezogen. Aufgrund dieses Fehlers wurde ich aus dem Krankheitsurlaub genommen, danach erst hat die CNS gemerkt, dass sie sich geirrt haben. Jetzt habe ich kein Recht auf irgendeine Form von staatlicher Hilfe", erklärt Krisztina.

Die junge Pflegehelferin und Verwaltungssekretärin steht erst seit September 2023 unter Arbeitsvertrag. Da sie demnach noch keine sechs Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs sozialversichert war, hat sie keinen Anspruch auf diesen. (Mehr über diese Regelung lesen Sie hier) Damit ist Krisztina einverstanden, auch wenn es finanziell schmerzt. Ihr Problem: In Luxemburg existiert per Gesetz ein Unterschied zwischen dem Urlaub, und seiner finanziellen Entschädigung, und Mutterschafts- sowie Krankheitsurlaub können nicht parallel genommen werden.

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