Editorial – Pflegen auf eigenes Risiko

Von Melody Hansen

Das Luxemburger Gesundheitssystem funktioniert nur, weil Pflegekräfte täglich gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Reform hätte das ändern sollen, doch sie tut es nicht.

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"Wir befinden uns ständig im illegalen Bereich, obwohl wir im Interesse der Patienten arbeiten", sagt Janine (Name von der Redaktion geändert). Sie ist Pflegerin in der ambulanten Pflege und zählt im Interview mit journal.lu zahlreiche Situationen auf, in denen sie entscheiden muss: Ein Leben retten oder sich an das Gesetz halten?

Ihre Kollegin Susi (Name von der Redaktion geändert) bestätigt, dass diese Frage auch im Krankenhausalltag zur Normalität geworden ist. Ärzt*innen wissen Bescheid und vertrauen darauf, dass Krankenpfleger*innen sich für die vernünftige Option entscheiden, auch wenn diese nicht immer mit den rechtlichen Vorlagen vereinbar ist. "Du weißt ja, dass du das bei mir darfst", heißt es dann. Denn: "Würden die Ärzt*innen jedes Mal ein Rezept ausstellen, wenn eine Pflegekraft im Krankenhaus laut Gesetz eins bräuchte, bliebe ihnen keine Zeit mehr, um zu operieren."

Ein praktisches Beispiel: Ein*e Patient*in mit einem Bauchaortenaneurysma darf auf keinen Fall eine Verstopfung erleiden, da seine*ihre Hauptschlagader dann zu platzen und die Person innerhalb von zwei Minuten zu verbluten droht. Das Medikament gegen die Verstopfung darf die Pflegekraft jedoch nicht ohne Verschreibung eines Arztes geben, während jede*r normale Bürger*in sich dies ohne Arztverordnung in der Apotheke besorgen kann.

Ein weiteres absurdes Beispiel, passend zur viel diskutierten Hitzewelle: Weil ältere Menschen häufig ihr Durstgefühl verlieren, sind sie schneller dehydriert. Ein winziger Katheter unter der Haut, der Flüssigkeit zuführt, könnte das verhindern. Der Eingriff ist extrem risikoarm, sodass selbst wenn ein*e Patient*in den Katheter nachts herausziehen würde, schlimmstenfalls das Bett nass würde. Eine Pflegekraft kann anhand einfacher Tests einschätzen, ob ein*e Patient*in gefährdet ist. Handeln darf sie trotzdem nicht ohne ärztliche Verschreibung – und besonders an Wochenenden dauert es oft zu lange, bis diese kommt. In der Zwischenzeit landen die Patient*innen in der Notaufnahme.

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