Editorial - "Lëtzebuergesch" lernen: Wer soll, wer muss, wer kann?

Von Christian Block

Im Herbst debattieren die Abgeordneten wieder einmal über den Stellenwert des "Lëtzebuergeschen". Diesmal soll die Sprache für alle, die dauerhaft hier leben oder arbeiten, zur Pflicht werden. Die Forderung klingt einfach. Ihre Konsequenzen sind es nicht. Und sie weckt Erinnerungen an eine Petition, die vor zehn Jahren sogar die Regierung unter Druck setzte.

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Im Oktober ist es wieder einmal so weit: Der parlamentarische Petitionsausschuss wird in öffentlicher Sitzung eine Petition zur luxemburgischen Sprache anhören. Ihr Inhalt ist brisant: Wer "dauerhaft" in Luxemburg lebt oder arbeitet, soll dazu verpflichtet werden, Luxemburgisch zu lernen.

Bei manch einem*r wird das vielleicht eine Erinnerung wecken: Vor fast genau zehn Jahren hatte eine andere Petition rund ums Luxemburgische einen derartigen Erfolg, dass sie die Regierung unter Zugzwang setzte und auch im Ausland Medieninteresse weckte. Binnen einer Woche hinterließen mehr als 10.000 Menschen damals ihre Unterschrift unter der Petition 698.

Das Anliegen forderte, Luxemburgisch in den Rang der ersten Amtssprache und Schulsprache zu erheben, um sie angesichts des zu erwartenden Bevölkerungswachstums "vor dem Aussterben" zu bewahren. Obwohl das eine nicht pauschal mit dem anderen in einen kausalen Zusammenhang gebracht werden kann, traf die Petition einen Nerv.

Am Ende erhielt sie mit 14.478 Signaturen mehr als dreimal so viele Unterschriften, als für eine öffentliche Anhörung erforderlich war. Das war für sich genommen schon ein Rekord. Noch bemerkenswerter ist, dass sie eine Gegenpetition provozierte, die zwar weniger als ein Drittel der Stimmen auf sich versammelte, damit aber immer noch genug für eine Anhörung in der Chamber.

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