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Die Belästigungsvorwürfe gegen eine Lehrperson im Diekircher Gymnasium sind laut einer Schülerin bereits über ein Jahr alt. Ein offenes Geheimnis sind solche Anschuldigungen seit mindestens acht Jahren. Konkrete Konsequenzen blieben scheinbar aus, bis Schüler*innen auf sozialen Medien laut wurden.
Die Meldung, dass eine Lehrkraft des LCD wegen mutmaßlichem wiederholten unangemessenen Verhalten Anfang vergangener Woche einen Verweis erhielt, dürfte für viele ehemalige und aktuelle Schüler*innen des Gymnasiums keine große Überraschung sein. Über fragwürdige Nachrichten zu später Stunde wissen bereits Schülerinnen zu berichten, die das Gymnasium vor über acht Jahren verlassen haben. Empfehlungen hinter vorgehaltener Hand, zu welchem Kurs Mädchen besser dicke Rollkragen-Pullover tragen sollten, sind mindestens genauso alt und waren damals schon bei vielen der jungen Frauen des Gymnasiums Allgemeinwissen. Dem aktuellen Direktor Marcel Kramer lagen, laut einer betroffenen Schülerin, seit mindestens Februar 2020, vor über einem Jahr also, handfeste Beweise für die mutmaßliche Belästigung vor: Screenshots der Nachrichten, die die Lehrkraft an sie und andere Schülerinnen geschickt habe. Der tatsächliche Verweis soll jedoch erst gekommen sein, nachdem Screenshots der Gespräche ihre Runden auf den sozialen Medien gedreht haben. Wieso hat es also über ein Jahr gedauert, bis etwas konkretes unternommen wurde, während die mutmaßlichen Belästigungen scheinbar weiter gingen?
„Ich hatte das Gefühl, dass er die Sache nicht wirklich ernst nimmt.“
Sofia*, Schülerin im LCD
Die Erklärung des Bildungsministeriums, in welchem Zeitraum Belästigungsfälle von der Direktion gemeldet werden müssen, ist knapp: „Sobald jemand Kenntnis von der Meldung hat.“ Schüler*innen können sich beim Klassenlehrer, der Direktion, oder dem SEPAS melden. „Hat die Schuldirektion Kenntnis von Vorwürfen, so müssen diese an die Staatsanwaltschaft oder das Ministerium weitergegeben werden. Das Ministerium kann dann den „Commissaire de gouvernement aux affaires disciplinaires“ kontaktieren, oder auch die Staatsanwaltschaft, wenn strafrechtliche Aspekte vorliegen.“ Der Schulkommissar könne dies ebenfalls tun. Welche Konsequenzen es haben kann, dies zu verfehlen, schreibt das MENJE, „hängt von der Schwere der Faktenlage ab“.
„Ich war zum ersten Mal im Februar 2020 beim Direktor und habe ihm von den Nachrichten erzählt“, sagt Sofia*, eine Schülerin des Gymnasiums. „Ich habe ihm auch gesagt, dass andere Schülerinnen ebenfalls solche Erfahrungen mit der Lehrperson hatten. Der Direktor meinte, sie sollen selbst zu ihm kommen. Viele haben sich das aber nicht getraut, also habe ich ihm erklärt, dass ich schriftliche Beweise für die Fälle auf meinem Handy habe und ihm sie zeigen kann. Seine Antwort: ‚Dafür habe ich jetzt keine Zeit.‘ Ich hatte das Gefühl, dass er die Sache nicht wirklich ernst nimmt.“
Die Inhalte der Screenshots, sagt sie, habe der Direktor als nicht schlimm genug empfunden, um legale Schritte zu nehmen. „Verschiedene könnten wohl außerhalb des Kontextes so aussehen, aber es geht schon seit Jahren so “, erklärt Sofia. „Er hat Schülerinnen nachts per Mail geschrieben, dass er ‚sie braucht‘ und sie ihn bitte kontaktieren sollen. Einer hat er geschrieben, dass er sie in den Gängen der Schule gesehen habe und froh war, dass sich ihre Wege gekreuzt haben. Noch einer, die gerade die Schule abgeschlossen hatte, schrieb er, er hoffe sie wieder zu sehen. ‚Das Internet sei so kalt, aber er sei ein Mann menschlicher Nähe‘ …“ Nach dem Gespräch, vor nun über einem Jahr, wurde der Lehrkraft wohl eine schriftliche Verwarnung geschickt. Vergangenes Jahr, erinnert sich Sofia, habe sie einer Lehrerin von der Situation erzählt, die danach bei Direktor Kramer nachgefragt hat, was sich seither konkret getan habe: „Sie meinte, er habe ihr gesagt, dass ich nicht mehr darüber reden solle, weil die Sache ‚geklärt‘ ist.“ Von den Lehrkräften habe sie allgemein Unterstützung bekommen, aber schlussendlich sei nichts passiert außer, dass sie an die Direktion weitergeleitet wurde. Es scheiterte scheinbar immer in letzter Instanz. Die Belästigungen gingen weiter.
Aus diesem Grund, sagt die Schülerin, habe sie die Screenshots danach im Internet geteilt, zusammen mit vielen anderen Schülerinnen des Gymnasiums: „Damit endlich etwas passiert. Und um anderen Schülerinnen Mut zu machen, auch über ihre Erfahrungen zu berichten. Bisher wurden die Probleme ja ignoriert.“ Die Reaktionen des Lehrpersonals auf die „Enthüllungen“ seien gemischt gewesen: Einige Lehrer*innen hätten sich überrascht gezeigt. Andere weniger, weil er für „solche Sachen bekannt“ gewesen sei. „Einige haben ihn verteidigt, weil er ‚private Probleme‘ habe. Eine Prof hat mir sogar gesagt, dass ich nicht über die Sache reden soll.“
„Ich bin der Meinung, dass Schülerinnen das Recht haben, sich in der Schule sicher zu fühlen.“
Sofia*, Schülerin im LCD
Das Machtgefälle zwischen Direktion, Lehrpersonal und Schülern ist enorm. Eine Note, die davon abhängen kann, ob das Lehrpersonal einem freundlich gesinnt ist, kann über ein Schuljahr entscheiden – und damit ein Lebensjahr. Schutzprozeduren gegen Missbräuche dieser Macht, gibt es zwar theoretisch. Aber das Vertrauen in diese, falls es überhaupt jemals bestand, ist in solchen Fällen bereits doppelt gebrochen. Wieso Autoritäten ein weiteres Mal trauen, wenn diese bereits einmal in Form der Lehrperson und einmal in Form der Ansprechperson versagt haben?
Schweigegelübde
Geschwiegen wurde darum bisher viel: Drei ehemalige Schülerinnen des Gymnasiums berichten, dass der Dozent ihnen bereits vor acht Jahren private Nachrichten geschickt habe. Damals noch direkt, nachdem sie die Abschlussklasse verlassen haben: „Ich hatte am Anfang das Gefühl, dass er einfach in Kontakt bleiben wolle, obschon ich ihn nie selbst als Lehrer hatte. Bis er anfing, mir nachts betrunken zu schreiben. Es war nicht explizit sexuell, aber er hat mir viele Komplimente gemacht“, sagt Laura*. „Zwei Tage später habe er sich für das Verhalten entschuldigt, nachdem ich ihm sagte, ich fände seine Nachrichten komisch. Danach habe ich ihn aus meiner Kontaktliste entfernt.“ Vor anderthalb Jahren jedoch habe er Laura wieder kontaktiert und ihr auf Facebook eine Freundschaftsanfrage gesendet: „Von einem Profil, das voller selbstgezeichneter Aktbilder war. Ich habe diese Anfrage abgelehnt, aber keine weiteren Schritte genommen.“ Die Aktbilder wurden ebenfalls von Michelle* dokumentiert. Diese erklärt, dass sie die Bilder auf ihrem Handy abgespeichert hatte, weil eine Bekannte von ihr ebenfalls belästigt wurde und auch rechtliche Schritte eingeleitet hat. Noch weitere Person, Emily*, berichtet, dass die Lehrkraft sie direkt nach Schulabschluss zwischen „schwierigen“ Nachrichten in ein Restaurant eingeladen habe – vor acht Jahren. Zoé, eine vierte ehemalige Schülerin berichtet von weiteren unangemessenen Nachrichten. Die letzteren hatten, obschon sie sich bei den Nachrichten sehr unwohl fühlten, keine rechtlichen Schritte unternommen.
„Daraufhin hat der Direktor irgendwie die Telefonnummer meines Freundes herausgefunden und ihn angerufen.“
Cilia*, Ehemalige Schülerin des LCD
Selbst heute noch hat die Schweigegewohnheit Macht über die Frauen: Alle wollen anonym bleiben. Einige, weil sie selbst im Bildungsbereich arbeiten und nicht riskieren wollen, dass die Aussagen ihre Karriere beeinflussen könnte. Eine ringt mit der Frage nach rechtlichen Schritten, die sie aber erst nehmen will, wenn sie beruflich komplett abgesichert ist. „Weil sie mir das Leben sonst schwer machen könnten.“ Eine andere bestand auf Anonymität, weil sie Geschwister in der Schule hat und sich um diese sorgt. Der Vertrauensbruch reicht bis weit über die Schule hinaus.
Anrufe und Klagen
„Es wird höchste Zeit, dass die Opfer statt der Täter in Schutz genommen werden“, sagt Cilia*, eine ehemalige Schülerin des Gymnasiums, die das LCD vor kurzem verlassen hat. In ihren Augen geht es hier um mehr als diese eine Lehrkraft: Als die Kleiderordnung des Gymnasiums vergangenes Jahr in heftige Kritik geraten ist, hat sie sich an der Online-Diskussion beteiligt: „Ich habe dort einem [anderen] Lehrer pädophiles Verhalten vorgeworfen und beklagt, dass Herr Kramer solches Verhalten mit der Kleiderordnung deckt. Daraufhin hat der Direktor irgendwie die Telefonnummer meines Freundes, der eine andere Schule besuchte, herausgefunden und ihn angerufen. Nachdem er meinen Freund ordentlich angefahren hat, wollte er mich sprechen.“ Als er dies verweigerte habe der Direktor ihr auf Facebook geschrieben. „Dort hat er mir gesagt, dass er enttäuscht sei, dass sowas von einer Ex-Schülerin komme. Solche Vorwürfe könnten ‚Existenzen zerstören‘ und ich solle sofort den Namen des Lehrers aus meinem Post entfernen. Andernfalls sei er gezwungen Klage einzureichen.“ Also hat Cilia* den Namen entfernt.
Die Klage kam trotzdem: „Wegen Verleumdung. Also habe ich Gegenklage eingereicht, und einige Mitschülerinnen als Zeugen eingeladen. Diese wollten zwar nur per Mail aussagen, weil die Situation sehr unangenehm war.“ Also habe Cilia* den Polizisten Sprachnachrichten und Screenshots gezeigt, die deutlich machten, dass die Schülerinnen sich seit langem unwohl fühlten. Nach diesem Gespräch schien die Sache im Sand zu verlaufen. „Von der Polizei habe ich jedenfalls nichts mehr gehört. Der Direktor hat mich seither genau im Blick. Jedes Mal, wenn ich auf den sozialen Medien etwas von mir gebe setzt er alles daran, dass ich den Mund halte.“ Wie jemand so lange mit diesen Methoden durchkommen könne, könne sie sich nicht erklären. „Von dieser Sorte Lehrer gibt es noch mehr. Wir haben uns immer gegenseitig gewarnt, Kleider zu tragen, die alles bedecken, weil er sonst die Augen nicht von einem lässt … Das öffentlich zu schreiben, war wohl etwas übereilig, aber ich war furchtbar wütend. Auch, weil sie uns mit diesem Dresscode die Schuld in die Schuhe schieben wollten.“
Verweigerte Informationskampagnen
Lily*, weitere ehemalige Schülerin, die es ebenfalls vorzieht, anonym zu bleiben – die bisherigen Drohungen mit Klagen seien ihr „mehr als ausreichend“ – hat selbst Kontakt mit dem Direktor aufgenommen. Dies, nachdem sie erfahren hatte, dass nach der Veröffentlichung der Screenshots endlich Bewegung in die Sache komme. Es sei ihr wichtig gewesen, dass nun endlich reinen Tisch gemacht werde. Darum hat Lily* dem Direktor den Vorschlag gemacht, selbst Beweise von den belästigten Schülerinnen zu sammeln und ihm zu übergeben. „Er meinte, das sei wenig sinnvoll. Die Schülerinnen müssten sich selbst melden.“ Genau hier jedoch liegt die Schwierigkeit: Es kostet viel Überwindung mit dieser Sorte Problemen zu einer männlichen Autoritätsperson zu gehen. „Ich schrieb also, dass genau das der Grund sei, warum solche Sachen auf den sozialen Medien ausgetragen werden und einige Lehrer nur deshalb so lange ihr Unwesen treiben konnten: Weil nicht genug Anlaufstellen existieren, und die, die es gibt, nicht bekannt genug sind.“ Also schlug Lily* Direktor Kramer vor, Ansprechpersonen für solche Fälle zu designieren, oder auch nur eine universell bekannte E-Mail-Adresse einzurichten, bei der sich Schüler*innen melden können. Informationsplakate, schrieb sie, könnten helfen, bestehende Strukturen bekannter zu machen. Gespräche über das Thema in den Klassen könnten ebenfalls Gutes tun. „Daraufhin meinte er, dass es genug Anlaufstellen gebe. Er hat auch auf einen Online-Kommentar einer anderen Person verwiesen, die ich nicht kenne und ‚cancel culture‘ und Verleumdung ein ernstes Problem genannt. Es seien diese Sorte Aussagen, die Existenzen zerstören. Er sagte, dass er sich schäme, dass mir in meiner Zeit im LCD kein besseres Benehmen beigebracht wurde. Und dass ich ja auch froh sei, dass es dem [noch einem weiteren] Fall von öffentlichem Reden über Verhalten nicht zur Klage kam, sondern es intern geregelt wurde.“
Von den angeblichen Informationsplakaten weiß keine der Gesprächspartnerinnen. Der Ombudsmann für Kinder und Jugendliche Charel Schmit setzt sich seit langem dafür ein, dass an Schulen ein Child Protection Officer eingestellt werden müsse, an den Schüler*innen sich wenden können, wenn sie Probleme haben – genau der Vorschlag der Schülerin. „Diese Ansprechperson muss ganz klar von der machtvollen schulinternen Hierarchie abgetrennt sein. Jedes Kind muss ihren Namen und ihr Gesicht kennen. Wir verlangen, dass es in allen Schulen Prozeduren geben muss, die genau so bekannt sind, wie der Feuerplan.“ Der erste Reflex von Autoritätspersonen muss immer der Schutz des Wohlergehens der Kinder sein, sagt der Ombudsmann: „Alles andere ist sekundär. In dem Moment muss es egal sein, ob der Fall ein schlechtes Licht auf die Schule werfen könnte.“ Fälle von Belästigung, erklärt er, könne man nie komplett verhindern, so sehr man das auch wolle. Aber die Konsequenzen müssen so klein wie möglich gehalten werden. „Wir empfehlen den Direktionen, solche Sachen sehr, sehr ernst zu nehmen und gehen davon aus, dass das meist auch gemacht wird.
Wenn ein Lehrer beispielsweise ein Kind anschreit, bestehe Möglichkeiten, das quasi intern zu regeln. „Bei wiederholtem Verhalten, wie es hier der Fall zu sein scheint, muss natürlich konkret vorgegangen werden. Nicht, um Leute fertig zu machen, sondern um klare Grenzen zu ziehen und allen Beteiligten klar zu machen, was geht und was nicht. Vor allem, wenn die Würde der Kinder durch eine Autoritätsperson in Frage gestellt wird.“ Es ist permanente Aufgabe aller Schulen, zu sensibilisieren und Kinder zu schützen. Dabei dürfen Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen trotzdem nicht verletzt werden, sagt Schmit – öffentliches Anprangern dürfe nicht der Weg sein, solche Probleme zu lösen.
„Ich setze mich seit langem dafür ein, dass an Schulen ein Child Protection Officer eingestellt werden muss. Diese Ansprechperson muss ganz klar von der machtvollen schulinternen Hierarchie abgetrennt sein.“
Charel Schmit, Ombudsmann für Kinder und Jugendliche
„Personen mit Beamtenstatus sind gesetzlich verpflichtet illegale Aktivitäten zu melden. Die Frage, ob die Fälle schlussendlich verfolgbar sind oder nicht, ist irrelevant. Die Instanz, die das zu entscheiden hat, ist die Justiz selbst, sonst niemand“, sagt Tom Krieps, der als Anwalt am „Institut de formation de l’éducation nationale“ Kinder- und Jugendschutzrecht unterrichtet. „Wenn Leute bleibende Schäden erleiden, weil das nicht gemacht wurde, dann stellt sich auch die Frage nach unterlassener Hilfeleistung.“ Liegen einer Person Fakten vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, das zu melden. Wenn eine Lehrkraft außerhalb des Kurses einer Schülerin wiederholt schreibt, erklärt der Anwalt, dann ist dies Belästigung und muss als solche behandelt werden. „Wenn diese Nachrichten eine sexuelle Konnotation haben, reden wir von Straftaten. Wenn Beamte in solchen Fällen nicht handeln, kann das zu schweren Konsequenzen führen. Handelt es sich dabei um eine Autoritätsperson, wird das noch strenger betrachtet.“ Knackpunkt sei hier die repetitive Natur der Fälle: „Irgendwann muss man sich doch sagen, dass hier etwas faul ist. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber ein Schwarm schon.“ Für mögliche Strafverfolgung, erklärt er, sei immer das Gericht verantwortlich, das zum Zeitpunkt der möglichen Straftat verantwortlich gewesen wäre. Wenn also eine Person belästigt wurde, während sie minderjährig war, mittlerweile aber volljährig ist, wäre dies ein Fall von Kinderbelästigung. Der Vorteil des Kindergerichtes, erklärt er, sei normalerweise, dass Fälle dort sehr diskret behandelt werden – weit entfernt von der Öffentlichkeit und von sozialen Medien. „Die Frage, wie die Person an die private Telefonnummer des Freundes der Schülerin gekommen ist, stellt sich auch.“
Im Herbst vergangenen Jahres schlug das LCD bereits mit einem Kleiderkodex Wellen, der weithin als sexistisch kritisiert wurde und zu einer Online-Petition einer ehemaligen Schülerin führte. Der Kodex solle nicht in seiner ursprünglichen Form umgesetzt werden, sondern geschlechterneutral formuliert werden, heiß es in der Petition. Die Entgegnung von Direktor Kramer im Eldoradio-Interview: „Besonders Mädchen brauchen möglicherweise Richtlinien, weil sie sich nicht immer bewusst sind, wie ihr Aussehen von anderen wahrgenommen wird.“ In diesem Kontext wurde auch ein Schüler des Gymnasiums wegen einer Karrikatur von Direktor Kramer angeklagt. Diese wurde später zurück gezogen. Der damals bereits aufgeworfene Vorwurf des „victim-blaming“ durch Übersexualisierung des weiblichen Körpers nimmt vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklungen schnell sehr konkrete Formen an. Und es wirft die Frage auf: Von wem werden „besonders Mädchen“ eigentlich „wahrgenommen“? Und wie? Es gibt, nach all diesen mutmaßlichen Fällen über all diese Jahre nur zwei mögliche Schlussfolgerungen: Entweder die Direktion wusste nicht, was in ihrer Schule passiert. Oder sie wusste es.
Um Kommentar gebeten verwies die Direktion des LCD auf die Pressestelle des MENJE.
*Alle Namen von Schülerinnen von der Redaktion geändert