Wenn es ihn nicht gäbe, dann müsste man ihn erfinden: Den Ombudsman, der aber natürlich nicht unbedingt ein Mann sein muss, sondern eine unparteiische Schiedsperson, die sich der Probleme der Bürger*innen im Umgang mit den Behörden annimmt.
Dass der Umgang mit den Verwaltungen nicht immer einfach ist, und manch ein Bürger sich gegenüber selbigen unsicher oder manchmal sogar machtlos fühlt, das hatte sich schon in den 70er Jahren bis nach Luxemburg herumgesprochen, wo bereits im Jahre 1976 der erste Versuch unternommen wurde, einen „Commissaire général au contrôle de la gestion administrative de l‘Etat et des Communes“ ins Leben zu rufen. Die Gesetzesinitiative verschwand dann aber schnell wieder in der Schublade.
Es sollte nämlich noch bis zum Juli 2003 dauern, bis das diesbezügliche Gesetzesprojekt von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, und sogar noch einmal bis 2004, bis mit dem früheren CSV-Politiker Marc Fischbach der erste Luxemburger Ombudsman – der damalige Premierminister Jean-Claude Juncker sprach seinerzeit gerne vom „Knoutermann“ - seine Arbeit tatsächlich aufnehmen konnte. Damit war Luxemburg das letzte europäische Land, das eine solche Institution, die dem Bürger in seinem Umgang mit den öffentlichen Verwaltungen weiterhelfen soll, ins Leben rief.
Bei der Arbeit des Ombudsman geht es um Entscheidungen, die vom Bürger angefochten werden, oder um Prozeduren, die nicht so abgelaufen sind, wie das notwendig gewesen wäre. Das geht vom Benehmen eines einzelnen Beamten bis hin zum Benehmen eines ganzen Dienstes. Die Person, die hier interveniert, sollte denn auch ernst genommen werden, will heißen, dass sie nicht unbedingt beliebt sein muss, jedoch von den Verwaltungen respektiert werden sollte.
Nach Marc Fischbach (2004 bis 2012) und Lydie Err (2012 bis 2017) ist Claudia Monti - seit dem 1. April 2017 - der dritte Ombudsman Luxemburgs. Das Amt des Bürgerbeauftragten, das übrigens zu den bestbezahltesten Posten im Staatsdienst gehört, ist auf acht Jahre angelegt und ist nicht erneuerbar.
Das Gespräch mit der „Knouterfra“ führten wir am Mittwoch vergangener Woche. Der Jahresbericht 2019 wird am nächsten Montag um 9.00 Uhr in der Abgeordnetenkammer vorgestellt und auf „Chamber.TV“ übertragen.
Lëtzebuerger Journal: Warum heißt der Ombudsman eigentlich Ombudsman, wobei „mann“ ja auch noch falsch, da mit nur einem „n“ geschrieben ist? Ombudsperson wäre doch eigentlich die passendere Bezeichnung, oder?
Claudia Monti: Die Bezeichnung Ombudsman kommt aus dem Skandinavischen, wobei „ombud“ vermitteln und „man“ Person heißt, der Begriff also durchaus seine Richtigkeit hat. International setzt sich jedoch immer mehr der Begriff Ombuds oder Ombudsperson durch, auf Deutsch sagt man Bürgerbeauftragter und auf Französisch „défenseur des droits“.
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Die „Knouterfra“
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