Die Globuli-Ausnahme

Von Misch Pautsch

Es gibt keinen Beweis dafür, dass Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus wirkt. Trotzdem werden die Mittel in Luxemburg von der CNS zurückerstattet. Es ist die einzige Medikamentengruppe, die gesetzlich keine Wirkung nachweisen muss. Wieso? Und welchen Zweck erfüllen sie möglicherweise trotzdem?

„Homöopathie ist, in Remich eine Flasche Cola in die Mosel zu schütten, und später in Trier ein Glas aus ihr zu schöpfen und zu verkünden, man habe die Quintessenz der Cola gefunden.“ Dr. Martine Mergen (CSV) erinnert sich schmunzelnd an diese Aussage zurück, die sie einem früheren Generalsekretär der Mediziner und Zahnarzt-Gewerkschaft (AMMD) zuschreibt. Die Ärztin war die einzige Abgeordnete, die am 2. Dezember 2004 „konsequenterweise“ gegen das Gesetz gestimmt hat, durch das homöopathische Mittel auf die Positivliste der Medikamente aufgenommen werden konnten – und dadurch bis heute zum Teil von der Gesundheitskasse (CNS) zurückerstattet werden müssen.

Der kurze Gesetzestext gegen den Mergen „auch heute noch stimmen würde“ lässt zweimal hinschauen: „Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 23 Absatz 1 können homöopathische Einzelmittel, die aus einer pflanzlichen, mineralischen oder chemischen Ursubstanz hergestellt werden […] in die Positivliste aufgenommen werden.“ In diesem Artikel 23 sind die Mindestanforderungen an Medikamente definiert, um zurückerstattet werden zu können: „Die Leistungen der Krankenkasse […] müssen dem Gesundheitszustand der Versicherten so weit wie möglich entsprechen. Sie dürfen nicht über das Nützliche und Notwendige hinausgehen und müssen in strengster Sparsamkeit erfolgen, die mit der Wirksamkeit der Behandlung vereinbar ist und den Erkenntnissen der Wissenschaft und dem ärztlichen Berufsethos entspricht.“

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