Der Übereifer einer Bank

Von Camille FratiLex KlerenMisch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschalten

Ein französischer Steuerzahler, der seiner luxemburgischen Bank vorwarf, dem französischen Finanzamt zu viele Informationen gegeben zu haben, wurde vor Gericht abgewiesen. Das Bankgeheimnis hat ausgedient.

Luxemburg war lange Zeit der Herold des Bankgeheimnisses, gegen alle Widerstände – und insbesondere gegen seine europäischen Partner. Es muss gesagt werden, dass sich diese Besonderheit über mehrere Jahrzehnte hinweg als lohnend und attraktiv erwiesen hat und die Geschäfte und das Prestige sowohl der Privatbanken als auch des Landes förderte. Sie hat jedoch der internationalen Bewegung hin zu mehr Transparenz nicht standgehalten, als die Steuerflucht während der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 kritische Blicke auf sich zog.

Das Bankgeheimnis war nicht vollständig verschwunden, da die Banken weiterhin einem Berufsgeheimnis unterliegen, das sie daran hindert, Informationen über ihre Kund*innen unbeschränkt weiterzugeben. Sie dürfen Informationen nur im Rahmen eines Informationsaustauschverfahrens weitergeben, das von einer Steuerbehörde eines Mitgliedslandes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingeleitet wurde.

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