Anwaltskosten sind in Luxemburg nur schwer schätzbar. Grundsätzliche Unterstützung für eine Rechtsvertretung erhalten nur die Bedürftigsten – unter strenger Einhaltung der Schwellenwerte. Eine Reform der Prozesskostenhilfe ist in Arbeit. Bis zu deren Umsetzung werden Anwaltskosten hierzulande entweder ganz oder gar nicht zurückbezahlt.
Ignorantia juris non excusat, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”, ist als Grundsatz für Bürger*innen zwar verbindlich, jedoch sicherlich nicht wörtlich gemeint. Der luxemburgische „Code du Travail” (Arbeitsgesetz) wiegt über ein Kilo, Mehrsprachigkeit wird nicht berücksichtigt. Während dieser Artikel in drei Sprachen verfügbar ist, sind es die luxemburgischen Gesetzestexte nicht. Abgesehen davon ist es kein großer Vorteil, Französisch zu sprechen, wenn man versucht, den Jargon des Gesetzes zu entziffern.
Es wird nicht so sehr von uns erwartet, dass wir das Gesetz kennen, sondern dass wir es beachten oder uns rechtlich vertreten lassen, wenn wir dies nicht tun. Diese Vertretung hat ihren Preis, und zwar einen saftigen. Rechtsberatungskosten in Luxemburg sind weder beschränkt, noch von der Regierung festgelegt, noch in irgendeiner Weise transparent. Allzu oft wissen Mitglieder von Anwaltskanzleien selbst nicht, was ihre eigenen Kolleg*innen verlangen. Die Ermittlung eines Durchschnittswertes ist lediglich eine „Daumenschätzung”.
Überraschend, dass die Preisfrage einen solch wunden Punkt bei Antwält*innen trifft. Für jede andere Dienstleistung kann man Preise leicht ergoogeln, Tarife online finden oder sogar kostenlose Preisvergleichstools nutzen. Wer schon einmal in den USA war, wird gesehen haben, wie Kanzleien ihre Tarife offen im Fernsehen und Radio bewerben oder sogar auf riesigen Werbetafeln über belebten Straßen anpreisen. Laut Reuters und ALM Media sind die Stundenhonorare von Anwält*innen im Jahr 2018 um 400 Prozent gestiegen, was dem dreifachen Inflationswert entspricht. Eine der größten Kanzleien in den USA verlangt im Durchschnitt 950 Dollar pro Stunde.
Korrelation von Mietpreisen und Anwaltskosten
In Luxemburg fehlt es an brauchbaren Daten. Auf der Website „Guichet.lu” der Regierung wird dargelegt, dass Anwält*innen ihre Stundenhonorare auf vier Kriterien stützen müssen, nämlich auf den Grad der Verantwortung des Anwalts oder der Anwältin, den Schwierigkeitsgrad, das erzielte Ergebnis und die finanzielle Möglichkeiten der Auftrag gebenden Person.
„In den Preislisten, die von meiner Firma erstellt werden, berücksichtigen wir die Lebenshaltungskosten in Luxemburg”, sagt eine junge Anwältin, die darum gebeten hat, anonym zu bleiben. Wohl wissend, dass die besagte Firma nicht möchte, dass sie sich zu diesem Thema äußert, betont sie, dass die steigenden Mietpreise zu einem kontinuierlichen Anstieg der Rechtsbeistandskosten geführt haben. „Mir ist aufgefallen, dass Klienten zunehmend auf dem Laufenden gehalten werden wollen, wie viel ihr Fall sie am Ende kosten wird. Das war vor fünf Jahren noch nicht der Fall”, sagt die Anwältin.
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